Zum Hauptinhalt springen

DIN 18599 Nachweis in München — Energetische Bilanzierung für Ihr Gebäude

Die Normenreihe DIN 18599 ist das zentrale Rechenverfahren für die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Als erfahrene Energieeffizienzexperten erstellen wir professionelle DIN 18599 Berechnungen für Ihren GEG-Nachweis, Ihre KfW-Förderung oder Ihren Energieausweis — präzise, normkonform und termingerecht.

Was ist DIN 18599?

Die DIN 18599ist eine umfassende Normenreihe mit dem Titel „Energetische Bewertung von Gebäuden — Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“. Sie wurde erstmals 2007 veröffentlicht und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt mit den Ausgaben von 2018 und den Anpassungen im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die Norm bildet das maßgebliche Berechnungsverfahren für alle energetischen Nachweise nach dem GEG in Deutschland. Im Gegensatz zu älteren Verfahren betrachtet DIN 18599 das Gebäude als Gesamtsystem und berücksichtigt alle relevanten Energieströme — von der Gebäudehülle über die Anlagentechnik bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Normenreihe besteht aus insgesamt 11 Teilen, die verschiedene Aspekte der energetischen Bilanzierung abdecken:

  • Teil 1:Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
  • Teil 2:Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Teil 3:Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Teil 4:Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung (besonders relevant bei Nichtwohngebäuden)
  • Teil 5:Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Teil 6:Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für Nichtwohngebäude
  • Teil 7:Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen
  • Teil 8:Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
  • Teil 9:End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen (KWK, Photovoltaik)
  • Teil 10:Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten
  • Teil 11:Gebäudeautomation

Durch diese umfassende Struktur ermöglicht DIN 18599 eine ganzheitliche Bilanzierung, die weit über die reine Heizwärmeberechnung hinausgeht. Insbesondere bei Nichtwohngebäuden wie Bürogebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder Gewerbeobjekten spielt die Norm ihre Stärken aus, da hier Beleuchtung, Kühlung und Lüftung einen erheblichen Anteil am Gesamtenergiebedarf ausmachen können.

Wann wird eine DIN 18599 Berechnung benötigt?

Die Berechnung nach DIN 18599 ist in vielen Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder fachtechnisch erforderlich. Als Eigentümer, Bauherr oder Planer begegnen Ihnen DIN 18599 Nachweise in folgenden Zusammenhängen:

GEG-Nachweis (Neubau & Sanierung)

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass der energetische Nachweis nach DIN 18599 zu führen ist. Dies gilt für jeden Neubau-Bauantrag sowie für Sanierungen, bei denen die GEG-Anforderungen eingehalten werden müssen. Ohne einen prüfsicheren GEG-Nachweis wird in München keine Baugenehmigung erteilt.

KfW-Förderung

Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln (Programme 261, 296, 297, 298) ist der rechnerische Nachweis nach DIN 18599 zwingend erforderlich. Nur so kann belegt werden, dass das geplante Gebäude den angestrebten Effizienzhausstandard (z. B. EH 40, EH 55, EH 70) tatsächlich erreicht. Die DIN 18599 Berechnung ist Grundlage für die technische Projektbeschreibung (TPB) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG)

Für Nichtwohngebäude wie Büros, Gewerbebauten, Schulen oder Einzelhandelsflächen ist der Bedarfsenergieausweis ausschließlich auf Basis von DIN 18599 zu erstellen. Im Unterschied zu Wohngebäuden müssen hier Beleuchtung und Kühlung in die Bilanzierung einfließen. Auch für Wohngebäude empfehlen wir den Bedarfsenergieausweis als aussagekräftigere Variante.

Nachhaltigkeitszertifizierung & freiwillige Nachweise

Auch für freiwillige Nachhaltigkeitszertifizierungen (z. B. DGNB, BNB) oder für die Qualitätssicherung bei anspruchsvollen Bauvorhaben werden DIN 18599 Berechnungen herangezogen. Sie bilden die rechnerische Basis für Variantenvergleiche und die Optimierung der Energieeffizienz bereits in der Planungsphase.

Was wird bei der DIN 18599 Berechnung ermittelt?

Die DIN 18599 Berechnung erfasst den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes auf mehreren Ebenen: vom Nutzenergiebedarf über den Endenergiebedarf bis zum Primärenergiebedarf. Dabei werden sämtliche relevanten Energieverbraucher systematisch berücksichtigt. Die wesentlichen Berechnungsbereiche sind:

Heizung

Berechnung des Heizenergiebedarfs unter Berücksichtigung der Gebäudehülle (U-Werte, Wärmebrücken), der internen und solaren Gewinne sowie der Anlagenverluste bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe. Verschiedene Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Pellets, Fernwärme) werden normgerecht abgebildet.

Kühlung

Bei klimatisierten Gebäuden oder Gebäuden mit erhöhten Kühllasten wird der Kühlenergiebedarf berechnet. Besonders bei Nichtwohngebäuden mit hohen internen Lasten (Server, Beleuchtung, Personenaufkommen) ist die Kühlung ein wesentlicher Energieverbraucher, der in der Bilanz berücksichtigt werden muss.

Lüftung

Die energetische Bewertung der Lüftung umfasst sowohl die natürliche Lüftung als auch mechanische Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung. Der Energiebedarf für Ventilatoren und die energetische Luftaufbereitung wird nach den Vorgaben der Teile 3 und 6 der DIN 18599 berechnet.

Beleuchtung (NWG)

Bei Nichtwohngebäuden fließt der Energiebedarf für die künstliche Beleuchtung in die Gesamtbilanz ein. Dabei werden Faktoren wie Tageslichtversorgung, Lampentyp, Vorschaltgeräte, Beleuchtungssteuerung und Nutzungszeiten berücksichtigt. Dieser Bereich ist bei Büro- und Gewerbebauten häufig ein erheblicher Energieposten.

Warmwasser

Die Berechnung des Trinkwarmwasserbedarfs erfolgt nach nutzungsspezifischen Randbedingungen. Berücksichtigt werden der Nutzenergiebedarf, die Verluste bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe sowie der Anteil erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie).

Erneuerbare Energien

Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Solarthermieerträge werden gemäß Teil 9 der DIN 18599 bilanziert. Diese Erträge verringern den End- und Primärenergiebedarf und sind entscheidend für das Erreichen ambitionierter Effizienzhaus-Standards.

Das Ergebnis der DIN 18599 Berechnung wird als Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a) ausgedrückt. Dieser Wert berücksichtigt neben dem tatsächlichen Energiebedarf am Gebäude auch die vorgelagerten Verluste bei der Energiegewinnung und -verteilung (Primärenergiefaktoren). Der Primärenergiebedarf ist die zentrale Kenngröße für den GEG-Nachweis und die KfW-Effizienzhausbewertung.

DIN 18599 vs. DIN 4108/4701 — Alt gegen Neu

Bis zum Inkrafttreten des GEG 2020 konnten Energienachweise für Wohngebäude wahlweise nach dem älteren Verfahren (DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10) oder nach DIN 18599 geführt werden. Mit dem GEG wurde DIN 18599 zum alleinigen Berechnungsverfahren. Doch worin liegen die wesentlichen Unterschiede?

KriteriumDIN 4108-6 / 4701-10DIN 18599
AnwendungsbereichNur WohngebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
BilanzierungsansatzGetrennte Berechnung von Hülle und AnlageGanzheitliche Bilanzierung aller Energieströme
BeleuchtungNicht berücksichtigtVollständig bilanziert (Teil 4)
KühlungNicht berücksichtigtVollständig bilanziert (Teil 7)
ZonierungEinzonenmodellMehrzonenmodell möglich
GEG-KonformitätNicht mehr zulässig seit GEG 2020Alleiniges Berechnungsverfahren

Der wesentliche Vorteil von DIN 18599 liegt in der ganzheitlichen Betrachtung. Während das alte Verfahren Gebäudehülle und Anlagentechnik getrennt berechnete und dann zusammenführte, bildet DIN 18599 die Wechselwirkungen zwischen allen Systemen im Gebäude ab. Das führt zu realistischeren Ergebnissen und ermöglicht eine zielgerichtete Optimierung der Gesamtenergieeffizienz.

Für Bauherren und Planer bedeutet der Wechsel zu DIN 18599 auch, dass die Berechnungen komplexer geworden sind und spezielle Software sowie fundierte Fachkenntnisse erfordern. Als zertifizierte Energieeffizienzexperten beherrschen wir die Normenreihe sicher und setzen professionelle Berechnungssoftware ein, um normkonforme und prüfsichere Ergebnisse zu liefern.

Zonierung nach DIN 18599 — Das Herzstück der Berechnung

Ein zentrales Konzept der DIN 18599 ist die Zonierung des Gebäudes. Dabei wird das Gebäude in verschiedene Zonen unterteilt, die jeweils einheitliche Nutzungsbedingungen aufweisen. Jede Zone wird mit eigenen Randbedingungen hinsichtlich Temperatur, Nutzungszeiten, Beleuchtung, interner Lasten und Lüftungsanforderungen bilanziert.

Bei Wohngebäuden ist die Zonierung in der Regel einfach: Das gesamte beheizte Volumen wird als eine Zone betrachtet. Unbeheizte Bereiche wie Keller oder Dachboden bilden gegebenenfalls eigene Zonen, werden aber vereinfacht behandelt.

Bei Nichtwohngebäuden wird die Zonierung deutlich komplexer. Hier müssen unterschiedliche Nutzungsbereiche — etwa Büroräume, Flure, Sanitärräume, Serverräume, Lagerräume oder Verkaufsflächen — als separate Zonen definiert werden. DIN 18599 Teil 10 definiert hierfür standardisierte Nutzungsprofile mit fest vorgegebenen Randbedingungen für jede Zone.

Die korrekte Zonierung ist entscheidend für ein realistisches Ergebnis der Energiebilanz. Eine zu grobe Zonierung kann dazu führen, dass der Energiebedarf über- oder unterschätzt wird. Eine zu feine Zonierung erhöht den Berechnungsaufwand erheblich, ohne zwangsläufig genauere Ergebnisse zu liefern. Die Kunst liegt darin, die richtige Balance zwischen Detailtiefe und Praxistauglichkeit zu finden — genau das ist unsere Stärke als erfahrene Energieberater.

Typische Zonen in einem Bürogebäude nach DIN 18599:

  • Einzelbüros (Nutzungsprofil 1)
  • Großraumbüros (Nutzungsprofil 2)
  • Besprechungsräume (Nutzungsprofil 3)
  • Flure und Treppenhäuser (Nutzungsprofil 19)
  • Sanitärräume (Nutzungsprofil 20)
  • Serverräume (Nutzungsprofil 27)
  • Lager- und Archivräume (Nutzungsprofil 22)
  • Eingangshallen und Foyers (Nutzungsprofil 18)

Ablauf der DIN 18599 Berechnung bei EWI

Die Erstellung eines DIN 18599 Nachweises erfordert sorgfältige Vorbereitung, fundierte Fachkenntnisse und professionelle Software. Unser bewährter Ablauf stellt sicher, dass Sie einen normkonformen und prüfsicheren Nachweis erhalten. So gehen wir vor:

1

Unterlagenprüfung & Erstgespräch

Sie übermitteln uns die Planungsunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bauteilaufbauten und Angaben zur Anlagentechnik. In einem kurzen Gespräch klären wir den Projektumfang, die Zielstellung (GEG-Nachweis, KfW-Förderung, Energieausweis) und den Zeitrahmen.

2

Gebäudemodellierung & Zonierung

Wir modellieren das Gebäude in unserer professionellen Berechnungssoftware. Dabei definieren wir die Gebäudegeometrie, die thermische Hülle und — bei Nichtwohngebäuden — die einzelnen Nutzungszonen mit ihren spezifischen Randbedingungen.

3

Bauteil- und Anlageneingabe

Alle Bauteilaufbauten werden mit ihren U-Werten erfasst, Wärmebrücken bewertet und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, ggf. Kühlung und Beleuchtung) detailliert abgebildet. Erneuerbare Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie werden ebenfalls bilanziert.

4

Berechnung & Plausibilitätsprüfung

Wir führen die vollständige Energiebilanz nach DIN 18599 durch und prüfen die Ergebnisse auf Plausibilität. Bei Abweichungen von den Zielwerten entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Planer Optimierungsvorschläge.

5

Nachweiserstellung

Der vollständige Nachweis wird aufbereitet, unterschrieben und Ihnen als PDF übermittelt. Er enthält alle Eingabedaten, Berechnungsergebnisse und den formellen Nachweis der Einhaltung der GEG-Anforderungen oder des KfW-Effizienzhausstandards.

6

Einreichung & Begleitung

Auf Wunsch reichen wir den Nachweis direkt bei der Bauaufsicht oder der KfW ein. Bei Rückfragen seitens der Behörden stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und nehmen gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vor.

Häufige Fragen zur DIN 18599 Berechnung

Was ist der Unterschied zwischen DIN 18599 und DIN 4108/4701?
DIN 4108-6 und DIN 4701-10 sind ältere Normen, die ausschließlich für Wohngebäude anwendbar waren und Gebäudehülle und Anlagentechnik getrennt bilanzierten. Beleuchtung und Kühlung wurden nicht berücksichtigt. DIN 18599 ersetzt dieses Verfahren durch eine ganzheitliche Bilanzierung, die alle Energieströme im Gebäude erfasst — einschließlich Kühlung und Beleuchtung. Seit dem GEG 2020 ist DIN 18599 das alleinige Berechnungsverfahren für alle Gebäudetypen in Deutschland.
Wann ist eine Berechnung nach DIN 18599 Pflicht?
Eine DIN 18599 Berechnung ist Pflicht bei jedem GEG-Nachweis für Neubau und Sanierung (Voraussetzung für die Baugenehmigung), bei der Erstellung von Bedarfsenergieausweisen für Nichtwohngebäude, bei allen KfW-Förderanträgen für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude sowie bei Nachweisen im Rahmen von Nachhaltigkeitszertifizierungen. Auch bei Wohngebäuden ist DIN 18599 seit dem GEG das einzige zugelassene Berechnungsverfahren.
Wie lange dauert eine DIN 18599 Berechnung?
Für ein typisches Einfamilienhaus liegt die Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen bei etwa 5–10 Werktagen. Bei komplexen Nichtwohngebäuden mit vielen Nutzungszonen kann die Berechnung 2–4 Wochen in Anspruch nehmen, da die Zonierung und die Abbildung der Anlagentechnik erheblich aufwendiger sind. Wir stimmen den Zeitplan individuell mit Ihnen ab und informieren Sie frühzeitig über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
Was kostet eine DIN 18599 Berechnung in München?
Die Kosten richten sich nach dem Gebäudetyp, der Größe und der Komplexität des Projekts. Für ein Einfamilienhaus (Neubau) beginnen die Kosten ab ca. 800 Euro. Bei Nichtwohngebäuden mit mehreren Zonen liegen die Kosten ab ca. 1.500 Euro, können bei großen und komplexen Gebäuden aber auch deutlich höher ausfallen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot — kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Welche Unterlagen werden für die DIN 18599 Berechnung benötigt?
Für eine vollständige DIN 18599 Berechnung benötigen wir: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes, detaillierte Bauteilaufbauten (Wandaufbau, Dachaufbau, Bodenplatte, Fenster mit U-Werten und g-Werten), Angaben zur geplanten Heizungsanlage und Warmwasserbereitung, das Lüftungskonzept mit Angaben zu Luftmengen und Wärmerückgewinnung, sowie bei Nichtwohngebäuden die Nutzungsprofile und Nutzungszeiten der einzelnen Gebäudezonen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und präziser können wir den Nachweis erstellen.

DIN 18599 Nachweis für Ihr Bauvorhaben in München?

Ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, Neubau oder Sanierung — wir erstellen Ihre DIN 18599 Berechnung professionell, normkonform und termingerecht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.