Die aktuelle Gesetzesfassung
Die aktuelle Gesetzesfassung heißt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ältere Hinweise zum „GEG 2024“ und zur 65-Prozent-Regel lassen sich nicht unverändert auf einen heutigen Heizungstausch übertragen. Für bestehende Gebäude stehen die aktuellen Anforderungen insbesondere in den §§ 42 bis 46.
Welche Heizung ist zulässig?
§ 42 nennt mehrere Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage. Je nach gewähltem System greifen weitere Anforderungen. Für neu eingebaute Anlagen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas enthält § 43 unter anderem stufenweise Anforderungen an die eingesetzten Energieträger. Ein bestimmtes System ist deshalb weder pauschal vorgeschrieben noch unabhängig von weiteren Pflichten frei wählbar.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung?
Ein Wärmeplan ist eine Grundlage für die Entwicklung der örtlichen Wärmeversorgung. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft zur Versorgung Ihres Grundstücks. Vor einer Entscheidung sollten der mögliche Netzanschluss, dessen zeitliche Verfügbarkeit und die am Standort geltenden Vorgaben geprüft werden.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Befreiung wegen unbilliger Härte muss anhand des Einzelfalls und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. § 102 sieht dafür einen Antrag bei der zuständigen Behörde vor. Aus dem Lebensalter allein lässt sich keine pauschale Befreiung ableiten.
Was sollten Eigentümer vorbereiten?
Hilfreich sind Angaben zur vorhandenen Heizung, zum Gebäudezustand und zum geplanten Zeitpunkt der Arbeiten. Wir ordnen das Vorhaben ein und klären, welche Berechnungen oder Nachweise gebraucht werden. Die technische Eignung, die gesetzlichen Anforderungen und eine mögliche Förderung werden dabei getrennt geprüft.
Originalquellen
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Schildern Sie uns Ihr Gebäude und die geplanten Arbeiten. Wir klären, welche Unterlagen und Leistungen für den nächsten Schritt gebraucht werden.