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Förderung

KfW oder BAFA? — Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Von EWI Energieberatung·

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, steht schnell vor der Frage: KfW oder BAFA? Beide Institutionen fördern energetische Maßnahmen — aber nach unterschiedlichen Modellen und für unterschiedliche Vorhaben. In diesem Ratgeber erklären wir die Unterschiede, zeigen wann welche Förderung die richtige ist und ob Sie beide sogar kombinieren können.

Die KfW-Förderung: Kredit mit Tilgungszuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank des Bundes. Ihre Förderung für energetische Sanierungen erfolgt in der Regel als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Sie nehmen einen Kredit auf, der nicht vollständig zurückgezahlt werden muss — einen Teil „schenkt“ Ihnen der Staat.

Die wichtigsten KfW-Programme für energetische Sanierungen sind:

  • KfW 261 — Wohngebäude-Kredit: Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Neubau eines Effizienzhauses. Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von bis zu 45 %. Der Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab.
  • KfW 358/359 — Heizungsförderung: Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe). Zuschuss oder zinsgünstiger Ergänzungskredit bis 120.000 € zu sehr günstigen Konditionen.
  • KfW Baubegleitung: Zuschuss von 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (max. 5.000 € bei Einzelmaßnahmen bzw. 10.000 € bei Komplettsanierung).

Vorteil der KfW-Förderung:

Besonders attraktiv bei großen Sanierungsvorhaben, da hohe Kreditsummen mit Tilgungszuschuss kombiniert werden. Ideal, wenn Sie die Sanierungskosten nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren können oder wollen.

Die BAFA-Förderung: Direkter Zuschuss

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Einzelmaßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) als direkten Zuschuss. Das heißt: Sie erhalten einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten direkt auf Ihr Konto überwiesen — ohne Kredit und ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Die BAFA fördert folgende Einzelmaßnahmen:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke sowie Fenstertausch — Fördersatz: 15 % (mit iSFP-Bonus: 20 %)
  • Anlagentechnik: Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen — Fördersatz: 15 % (mit iSFP-Bonus: 20 %)
  • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung — Fördersatz: 15 %
  • Energieberatung: 50 % der Beratungskosten (max. 650 € bei 1–2 WE, max. 850 € ab 3 WE)

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt (mit iSFP sogar 60.000 €). Für den Heizungstausch gelten eigene Regelungen über die KfW.

Vorteil der BAFA-Förderung:

Einfaches Verfahren, kein Kredit nötig, direkter Zuschuss. Ideal für Einzelmaßnahmen, die aus Eigenmitteln finanziert werden können, und für Eigentümer, die keinen Kredit aufnehmen möchten.

KfW vs. BAFA — Der große Vergleich

KriteriumKfWBAFA
FörderartKredit + TilgungszuschussDirekter Zuschuss
Geeignet fürKomplettsanierung, Effizienzhaus, Heizungstausch, NeubauEinzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Energieberatung)
Maximale FörderungBis 150.000 € Kredit, Tilgungszuschuss bis 45 %15–20 % der förderfähigen Kosten (max. 60.000 € mit iSFP)
AntragstellungÜber die HausbankDirekt online beim BAFA
Energieberater nötig?Ja, zwingendJa, zwingend
iSFP-Bonus anwendbar?Nein (eigene Effizienzhaus-Boni)Ja, +5 % bei Gebäudehülle & Anlagentechnik
AuszahlungTilgungszuschuss wird mit Kredit verrechnetDirekte Überweisung nach Abschluss

Wann KfW, wann BAFA? — Die Entscheidungshilfe

Die Wahl zwischen KfW und BAFA hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Hier eine Orientierung, die in den meisten Fällen zutrifft:

Wählen Sie die KfW, wenn Sie ...

  • eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus planen
  • einen Neubau als Effizienzhaus errichten
  • die Heizung auf ein klimafreundliches System umstellen (Wärmepumpe, Pellets etc.)
  • einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bevorzugen
  • hohe Sanierungskosten finanzieren müssen
  • eine energetische Fachplanung und Baubegleitung fördern lassen möchten

Wählen Sie das BAFA, wenn Sie ...

  • eine einzelne Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzen (Dämmung, Fenster)
  • eine Lüftungsanlage einbauen oder optimieren
  • einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen
  • eine Energieberatung (iSFP) fördern lassen möchten
  • keinen Kredit aufnehmen möchten und die Maßnahme aus Eigenmitteln finanzieren
  • einen unkomplizierten, direkten Zuschuss bevorzugen

Entscheidungsleitfaden: So finden Sie die richtige Förderung

Frage 1:

Sanieren Sie Ihr gesamtes Gebäude zum Effizienzhaus?
Ja → KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss bis 45 %)
Nein → Weiter zu Frage 2

Frage 2:

Tauschen Sie die Heizung gegen ein klimafreundliches System?
Ja → KfW 358/359 (Zuschuss + ggf. Ergänzungskredit)
Nein → Weiter zu Frage 3

Frage 3:

Führen Sie eine Einzelmaßnahme an Hülle oder Anlagentechnik durch?
Ja → BAFA BEG EM (Direktzuschuss 15–20 %)
Nein → Weiter zu Frage 4

Frage 4:

Benötigen Sie eine Energieberatung (iSFP)?
Ja → BAFA EBW (50 % Zuschuss, max. 650/850 €)

Kann man KfW und BAFA kombinieren? — Ja!

Eine der häufigsten Fragen in unserer Beratungspraxis — und die gute Nachricht: Ja, KfW- und BAFA-Förderungen können in vielen Fällen kombiniert werden. Allerdings nicht für dieselbe Maßnahme, sondern für verschiedene Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsprojekts.

So sieht eine typische Kombination aus:

  • BAFA: Förderung der Energieberatung (iSFP) — 50 % Zuschuss
  • BAFA BEG EM: Zuschuss für Dämmmaßnahmen und Fenstertausch — 15–20 % (mit iSFP-Bonus)
  • KfW: Förderung des Heizungstauschs — Zuschuss + Ergänzungskredit
  • KfW Baubegleitung: 50 % Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung

Die Grundregel lautet: Für jede einzelne Maßnahme wird nur eine Förderung beantragt. Verschiedene Maßnahmen können aber über verschiedene Programme gefördert werden. Die Kombination erfordert sorgfältige Planung — genau hier liegt der Mehrwert einer qualifizierten Energieberatung. Wir stellen sicher, dass Sie bei jeder Maßnahme die optimale Förderung nutzen.

Der iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung mit Sanierungsfahrplan

Ein entscheidender Hebel in der Förderstrategie ist der iSFP-Bonus. Wenn Sie über einen aktuellen individuellen Sanierungsfahrplan verfügen, erhalten Sie bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten.

Gleichzeitig verdoppelt sich die Grenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das bedeutet in der Praxis: Ohne iSFP erhalten Sie maximal 15 % von 30.000 € = 4.500 € Zuschuss. Mit iSFP erhalten Sie bis zu 20 % von 60.000 € = 12.000 € Zuschuss — fast dreimal so viel.

Rechenbeispiel — iSFP-Bonus bei BAFA:

Fassadendämmung: 50.000 € förderfähige Kosten
Ohne iSFP: 15 % von 30.000 € = 4.500 € Zuschuss
Mit iSFP: 20 % von 50.000 € = 10.000 € Zuschuss
Differenz: 5.500 € mehr Förderung

Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (ohne Heizung). Er unterstreicht eindrucksvoll, warum ein iSFP der erste Schritt jeder Sanierung sein sollte. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „iSFP einfach erklärt“.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Bei der Beantragung von KfW- und BAFA-Förderungen gibt es einige Fallstricke, die Sie unbedingt vermeiden sollten:

  • Antrag vor Auftragsvergabe: Der Förderantrag muss in der Regel vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich — eine der häufigsten Fehlerquellen.
  • Energieberater einbinden: Sowohl KfW als auch BAFA verlangen die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Ohne Bestätigung durch einen Energieberater wird kein Antrag bewilligt.
  • Technische Mindestanforderungen: Die geförderten Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z. B. U-Werte bei Dämmung, Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen). Ihr Energieberater stellt sicher, dass diese eingehalten werden.
  • Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme können nicht gleichzeitig KfW- und BAFA-Zuschüsse beantragt werden. Auch die steuerliche Förderung nach § 35c EStG schließt eine Zuschussförderung aus.
  • Fristen beachten: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie in der Regel eine bestimmte Frist, innerhalb derer die Maßnahme umgesetzt und abgerechnet werden muss.

Häufige Fragen zu KfW und BAFA

Kann ich BAFA und KfW für dasselbe Gebäude nutzen?

Ja, für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude können Sie sowohl KfW als auch BAFA nutzen. Beispiel: BAFA-Zuschuss für Fassadendämmung und KfW-Kredit für den Heizungstausch. Nur für dieselbe Einzelmaßnahme ist keine Doppelförderung möglich.

Was ist besser — Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss?

Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Sie die Maßnahme aus Eigenmitteln finanzieren können, ist der BAFA-Direktzuschuss unkomplizierter. Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, ist der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oft günstiger als ein herkömmlicher Bankkredit — Sie sparen sowohl bei den Zinsen als auch durch den Tilgungszuschuss.

Brauche ich für BAFA und KfW immer einen Energieberater?

Ja, sowohl bei KfW- als auch bei BAFA-Förderungen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes) Pflicht. Der Energieberater erstellt die technische Projektbeschreibung, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Umsetzung.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Die Bearbeitungszeit variiert. BAFA-Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Wochen bearbeitet, die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise. KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt — die Bearbeitungsdauer hängt von der Bank und der KfW ab, liegt aber meist bei 2–6 Wochen.

Fazit: Die richtige Förderstrategie spart Tausende Euro

KfW und BAFA sind keine Konkurrenten, sondern ergänzen sich. Die KfW ist der richtige Partner für Komplettsanierungen, Effizienzhäuser und den Heizungstausch. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Energieberatung selbst. Durch geschickte Kombination beider Programme und den iSFP-Bonus lässt sich die Gesamtförderung maximieren.

Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich regelmäßig. Genau deshalb ist eine qualifizierte Energieberatung so wertvoll: Wir kennen alle aktuellen Programme, Fristen und Anforderungen und stellen sicher, dass Sie keine Förderung verpassen und keine Formfehler bei der Antragstellung machen.

Bei EWI übernehmen wir die komplette Fördermittelberatung und Antragsstellung für Sie — von der ersten Bestandsaufnahme bis zur erfolgreichen Auszahlung. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.

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