Ausweis.
GEG-konformer Verbrauchs- oder Bedarfsausweis vom dena-zugelassenen Energieberater in München. Digital signiert, rechtssicher, mit DIBt-Registriernummer.
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Zwei Typen.
Eine Pflicht.
Das GEG unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen. Welcher für Ihre Immobilie zulässig oder zwingend ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Wann Sie einen Ausweis brauchen
Verkauf oder Vermietung
Der Energieausweis muss in der Immobilienanzeige angegeben und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Gilt für alle Wohngebäude.
Neubau
Bei jedem Neubau ist ein Bedarfsausweis zum Nachweis nach GEG Pflicht — als Teil des Bauantrags.
Umfassende Sanierung
Nach einer umfassenden Sanierung (> 10 % der Gebäudehülle erneuert) wird ein aktualisierter Ausweis nötig.
Bußgeld bei Verstoß
Wer einen Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder gar keinen besitzt, riskiert Bußgelder bis 10.000 €.
In drei Schritten zum Ausweis
Anfrage & Unterlagen
Sie schicken uns Grundriss, Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre (Verbrauch) oder grundlegende Gebäudedaten (Bedarf). Wir klären in 10 Minuten, welcher Ausweis-Typ passt.
Berechnung & Ausstellung
Wir rechnen den Ausweis in EVEBI nach DIN V 18599 bzw. Kennwertverfahren. Dena-Zulassung und DIBt-Registriernummer — alles, was das GEG verlangt.
Lieferung digital & postalisch
Sie erhalten den Ausweis als PDF (digital signiert) und auf Wunsch postalisch im Original. Die DIBt-Registriernummer ist direkt nach Ausstellung eintragen.
01Was kostet ein Energieausweis in München?+
Verbrauchsausweis 80–150 €, Bedarfsausweis 300–500 €. Die Preisspanne ergibt sich aus Gebäudegröße und Aufnahmeaufwand. Wir nennen vor Beauftragung einen festen Pauschalpreis — keine Stundensätze, keine Überraschungen.
02Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+
Ab Ausstellungsdatum 10 Jahre. Bei wesentlichen Sanierungen (z. B. Heizungstausch, Dachdämmung) empfiehlt sich eine vorzeitige Neuausstellung — der bessere Energiekennwert kann den Immobilienwert erhöhen.
03Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was brauche ich?+
Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor dem 1. November 1977, sofern das Gebäude nicht mindestens auf Wärmeschutzverordnung-1977-Niveau saniert wurde. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.
04Was ist, wenn ich keinen Ausweis habe?+
Ohne Energieausweis dürfen Sie eine Immobilie nicht inserieren, verkaufen oder vermieten. Bußgelder bis 10.000 € sind möglich. Bei Verkauf kann der Käufer die Nachreichung verlangen.
Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.
Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.
Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger
Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.
Prognosen, keine Garantien
Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.
Förder- und Gesetzeslage — Stand heute
Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.
Befunde im Bauprozess
Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.
Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich.
80807 München
KfW-BEG-Sachverständiger
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