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Energieausweis in München — Verbrauchs- & Bedarfsausweis

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder einfach den energetischen Zustand Ihres Gebäudes kennen? Als zertifiziertes Energieberatungsbüro erstellen wir für Sie sowohl Verbrauchsausweise als auch Bedarfsausweise — rechtssicher, GEG-konform und schnell verfügbar. Die EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH ist Ihr kompetenter Partner für Energieausweise in München und Umgebung.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und transparent macht. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt oder verbraucht. Vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten ordnet der Energieausweis das Gebäude in eine Effizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein.

Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere die §§ 79 bis 88. Dort ist geregelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf, wann er vorgelegt werden muss und welche Angaben er enthalten muss. Seit der Zusammenführung von Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im GEG gelten einheitliche Regelungen für die energetischen Anforderungen an Gebäude.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Verkauf einer Immobilie: Der Energieausweis muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss ist er dem Käufer zu übergeben.
  • Vermietung oder Verpachtung: Auch Mieter und Pächter haben ein Recht auf Einsicht in den Energieausweis. Die Pflicht gilt bei jeder Neuvermietung.
  • Neubau: Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, der die Einhaltung der GEG-Anforderungen nachweist. Hier besteht eine enge Verbindung zum GEG-Nachweis.
  • Wesentliche Änderungen: Bei umfangreichen Sanierungen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik kann eine Neuausstellung erforderlich werden.

Wichtig: Wer gegen die Vorlagepflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (GEG § 108). Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten, benötigen keinen Energieausweis.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis — ein detaillierter Vergleich

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich grundlegend in ihrer Methodik und Aussagekraft unterscheiden. Welcher für Ihre Immobilie der richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er bildet das reale Heiz- und Warmwasserverhalten der Bewohner ab und wird aus den Abrechnungen der Energieversorger ermittelt.

Vorteile

  • Günstigere Erstellung (ca. 80–150 €)
  • Schnellere Ausstellung, oft ohne Vor-Ort-Termin
  • Spiegelt das tatsächliche Nutzungsverhalten wider
  • Einfache Datenerhebung über Verbrauchsabrechnungen

Nachteile

  • Stark abhängig vom Nutzerverhalten (Heizgewohnheiten)
  • Witterungsbereinigung nur eingeschränkt möglich
  • Leerstandszeiten können das Ergebnis verfälschen
  • Keine Aussage über bauliche Qualität des Gebäudes
  • Nicht für alle Gebäude zulässig

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auf Basis einer technischen Analyse des Gebäudes berechnet. Dabei fließen Bausubstanz, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und weitere Faktoren in eine normierte Berechnung ein — unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.

Vorteile

  • Objektive, nutzerunabhängige Bewertung
  • Zeigt konkrete energetische Schwachstellen auf
  • Liefert Modernisierungsempfehlungen
  • Für alle Gebäude zulässig und anerkannt
  • Bessere Grundlage für Sanierungsentscheidungen

Nachteile

  • Höhere Kosten (ca. 300–500 €)
  • Vor-Ort-Begehung in der Regel erforderlich
  • Längere Bearbeitungszeit (1–2 Wochen)
  • Umfangreichere Datenerhebung notwendig

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

Die Entscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis ist nicht immer freiwillig. Das GEG schreibt in bestimmten Fällen zwingend einen Bedarfsausweis vor:

  • Neubauten: Für alle Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten: Wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

In allen anderen Fällen haben Sie grundsätzlich die freie Wahl. Unsere Empfehlung:

  • Für Verkauf: Wir empfehlen den Bedarfsausweis, da er eine objektive und transparente Bewertung liefert, die Käufern Vertrauen gibt.
  • Für Vermietung: Ein Verbrauchsausweis ist oft ausreichend und kostengünstiger — vorausgesetzt, er ist für Ihr Gebäude zulässig.
  • Vor einer Sanierung: Der Bedarfsausweis zeigt gezielt energetische Schwachstellen und ist eine ideale Vorstufe zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen einen strukturierten Modernisierungsplan mit Fördermöglichkeiten liefert.
  • Bei Fördermittelantrag: Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist in der Regel ein Bedarfsausweis oder eine detaillierte energetische Bewertung erforderlich.

Sind Sie unsicher, welcher Ausweis für Sie der richtige ist? Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Situation.

Ablauf der Erstellung Ihres Energieausweises

Die Erstellung eines Energieausweises bei EWI folgt einem klar strukturierten Prozess, der eine hohe Qualität und Rechtssicherheit gewährleistet.

1

Erstgespräch & Auftragsklärung

Wir klären Ihre Situation: Welchen Ausweis brauchen Sie? Welche Unterlagen liegen bereits vor? Sie erhalten ein transparentes Angebot.

2

Datenerhebung

Beim Verbrauchsausweis benötigen wir Ihre Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis erfolgt eine Vor-Ort-Begehung mit Aufnahme aller relevanten Gebäudedaten.

3

Berechnung & Auswertung

Unsere zertifizierten Energieberater erstellen den Energieausweis mit professioneller Software, prüfen die Ergebnisse und formulieren ggf. Modernisierungsempfehlungen.

4

Übergabe & Registrierung

Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis als PDF und auf Wunsch als Ausdruck. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine eindeutige Registriernummer.

Kosten für einen Energieausweis in München

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und der Komplexität des Gebäudes. Nachfolgend finden Sie eine orientierende Preisübersicht:

LeistungPreisspanneDauer
Verbrauchsausweis80 – 150 €2 – 5 Werktage
Bedarfsausweis (Einfamilienhaus)300 – 500 €1 – 2 Wochen
Bedarfsausweis (Mehrfamilienhaus)ab 500 €2 – 3 Wochen
Bedarfsausweis (Nichtwohngebäude)auf Anfragenach Absprache

Hinweis: Die genannten Preise sind Richtwerte und können je nach Gebäudegröße, Zugänglichkeit und Umfang der benötigten Unterlagen variieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können wir Ihnen oft Paketpreise anbieten.

Gültigkeit des Energieausweises

Ein Energieausweis ist gemäß GEG grundsätzlich 10 Jahre ab dem Datum der Ausstellung gültig. Dies gilt sowohl für Verbrauchsausweise als auch für Bedarfsausweise. Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Ausweis erstellt werden, sofern die Immobilie weiterhin verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.

Achtung: Viele Energieausweise, die im Zuge der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 erstellt wurden, laufen in den nächsten Jahren ab. Prüfen Sie rechtzeitig das Ausstellungsdatum Ihres bestehenden Ausweises und lassen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen neuen erstellen.

Eine vorzeitige Neuausstellung kann sinnvoll sein, wenn umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden — etwa eine neue Heizung, eine Fassadendämmung oder der Austausch der Fenster. In diesem Fall spiegelt ein neuer Energieausweis den verbesserten energetischen Zustand wider und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Was kostet ein Energieausweis in München?+
Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 80 und 150 Euro. Ein Bedarfsausweis ist aufwändiger und liegt typischerweise zwischen 300 und 500 Euro, abhängig von der Gebäudegröße und -komplexität. Für Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude können die Kosten höher liegen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+
Ein Energieausweis ist gemäß GEG 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn er weiterhin benötigt wird. Eine vorzeitige Neuausstellung ist nach umfangreichen Sanierungen sinnvoll, um den verbesserten energetischen Zustand abzubilden.
Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?+
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Bei Neubauten ist ebenfalls ein Bedarfsausweis erforderlich. In allen anderen Fällen haben Sie grundsätzlich die Wahl — wir beraten Sie gerne, welcher Ausweis für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?+
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Der Ausweis muss bereits in Immobilienanzeigen mit den wesentlichen Kennwerten angegeben werden. Bei Neubauten muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Wer gegen die Vorlagepflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro gemäß GEG § 108.
Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises?+
Ein Verbrauchsausweis kann oft innerhalb von 2 bis 5 Werktagen erstellt werden, sofern alle Verbrauchsdaten vollständig vorliegen. Für einen Bedarfsausweis ist in der Regel eine Vor-Ort-Begehung notwendig — die Erstellung dauert üblicherweise 1 bis 2 Wochen. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns bitte an — wir finden eine Lösung.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?+
Wer gegen die Vorlagepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro gemäß GEG § 108. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden.

Energieausweis benötigt? Wir sind für Sie da.

Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — als zertifizierte Energieberater in München erstellen wir Ihren Energieausweis schnell, rechtssicher und zu fairen Preisen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot.