Fördermittel (BAFA, KfW, FKG München)

Welche Fördermittel gibt es 2026 für die energetische Sanierung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gliedert sich in mehrere Programme. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und Anlagentechnik mit 15 bis 20 % Zuschuss. Die KfW ist über das Programm 458 für den Heizungstausch zuständig und gewährt eine Grundförderung von 30 %, die durch den Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %), den Einkommensbonus (+30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr) und den Effizienzbonus (+5 % für Wasser/Erdreich-Wärmepumpen) auf bis zu 70 % Gesamtförderung ansteigen kann. Für Komplettsanierungen bietet die KfW über das Programm 261 zinsvergünstigte Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen bis 45 %. Zusätzlich können Münchner Eigentümer über das FKG München kommunale Zuschüsse beantragen.

Quellen: BAFA BEG EM, KfW 458, Stadt München FKG.

Wie hoch ist die maximale Förderung beim Heizungstausch (KfW 458)?

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei 70 % Gesamtförderung ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 €. Die Förderung setzt sich zusammen aus: Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (bei Austausch einer fossilen Heizung, die vor 2024 installiert wurde) + Einkommensbonus 30 % (bei Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr) + Effizienzbonus 5 % (für besonders effiziente Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle). Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 15.000 € für die 2. bis 6. und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

Quelle: KfW Merkblatt 458.

Was fördert das BAFA bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle?

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Grundfördersatz von 15 %. Mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 % und die maximal förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Gefördert werden unter anderem: Außenwanddämmung (U-Wert ≤ 0,20 W/m²K), Dachdämmung (≤ 0,14), Kellerdeckendämmung (≤ 0,25), Fenstertausch (≤ 0,95) und Haustüren (≤ 1,30). Ohne iSFP beträgt der maximale Zuschuss 4.500 €, mit iSFP bis zu 12.000 € pro Wohneinheit.

Quelle: enter.de BAFA 2026.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Der Förderantrag muss zwingend vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Das bedeutet: Bevor Sie einen Handwerker beauftragen, muss der Antrag bei BAFA oder KfW eingereicht und die Zuwendungsbescheinigung erteilt sein. Ausnahme: Ein Planungsvertrag mit einem Energieeffizienz-Experten darf vorab geschlossen werden. Beginnen Sie mit den Baumaßnahmen vor der Antragstellung, verfällt Ihr gesamter Förderanspruch unwiderruflich.

Ist ein Energieberater für die Förderung Pflicht?

Ja. Für BAFA-Zuschüsse an der Gebäudehülle sowie für KfW-Effizienzhaus-Kredite ist die Einbindung eines in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste registrierten Beraters gesetzlich vorgeschrieben. Der Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) vor Maßnahmenbeginn und die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) nach Abschluss der Arbeiten. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden separat mit 50 % bezuschusst (max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, max. 2.000 € je Wohneinheit bei MFH).

Quelle: dena Expertenliste.

Was ist das FKG München und wer kann es nutzen?

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist eine kommunale Zusatzförderung der Landeshauptstadt München. Es stockt die BEG-Bundesförderung um bis zu 20 Prozentpunkte auf, sodass eine Gesamtförderquote von bis zu 70 % möglich wird. Seit Juli 2025 gelten verschärfte Voraussetzungen: Nur noch Gebäude mit Effizienzklasse E, F, G oder H (≥ 130 kWh/m²a) sind förderfähig. Ein iSFP mit dem Ziel einer Sanierung auf mindestens Effizienzhaus 55 bis 2035 ist erforderlich. Der BEG-Antrag muss gleichzeitig gestellt werden, und das Gebäude muss im Stadtgebiet München (PLZ 80331–81929) liegen.

Quellen: Stadt München, terra-nexis.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich. Die BEG-Bundesförderung (BAFA/KfW) kann mit kommunalen Programmen wie dem FKG München kombiniert werden. In Bayern gibt es zusätzlich Landesprogramme, die mit der Bundesförderung kumulierbar sind. Wichtig: Die Gesamtförderquote darf in der Regel 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Ausnahme: Heizungstausch KfW 458 bis 70 %). Ein zertifizierter Energieberater kann die optimale Förderstrategie für Ihr konkretes Projekt ermitteln.

Quelle: ee-experten.com Bayern.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was ist ein iSFP und welche Vorteile bietet er?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes analysiert und aufzeigt, wie Sie die Immobilie Schritt für Schritt oder in einem Zug sanieren können. Der iSFP enthält eine Ist-Analyse, konkrete Maßnahmenempfehlungen, Kosten-Nutzen-Bewertungen, Fördermöglichkeiten und einen realistischen Zeitplan. Der größte finanzielle Vorteil: Bei Umsetzung einer im iSFP empfohlenen Maßnahme erhalten Sie einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten und die maximal förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Quelle: BMWK FAQ BEG.

Wie hoch sind die Kosten für einen iSFP?

Das BAFA bezuschusst die Erstellung eines iSFP mit 50 % des Beratungshonorars (seit August 2024 von 80 % auf 50 % gesenkt). Der maximale Zuschuss beträgt 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE). Das typische Gesamthonorar liegt bei 1.300 bis 3.000 €, sodass Ihr Eigenanteil in der Regel zwischen 650 und 1.500 € beträgt. Angesichts des iSFP-Bonus (bis zu 12.000 € Mehrförderung pro Maßnahme) amortisiert sich die Investition bereits bei der ersten Sanierungsmaßnahme.

Quelle: BAFA Energieberatung.

Rechenbeispiel: Was bringt der iSFP-Bonus konkret?

Ohne iSFP: Sie lassen Ihre Fassade dämmen. Fördersatz 15 % auf max. 30.000 € = 4.500 € Zuschuss.
Mit iSFP: Gleiche Maßnahme, aber im iSFP empfohlen. Fördersatz 20 % auf max. 60.000 € = 12.000 € Zuschuss.
Die Differenz beträgt 7.500 € – bei einem iSFP-Eigenanteil von ca. 650–1.500 €. Das ist ein Return on Investment von über 500 %.

Wie läuft die iSFP-Erstellung bei EWI ab?

Der Prozess umfasst vier Schritte: (1) Erstgespräch – kostenlose telefonische Beratung zu Ihren Zielen und Möglichkeiten. (2) Vor-Ort-Begehung – detaillierte Aufnahme des Gebäudezustands (Bauteile, Heizung, Fenster, Dämmung). (3) Berechnung und Analyse – Energiebilanzierung nach DIN V 18599, Maßnahmenplanung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. (4) Präsentation und Übergabe – persönliche Erläuterung des iSFP mit allen Empfehlungen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach der Vor-Ort-Begehung.

Wärmepumpe und Heizlastberechnung

Warum ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 so wichtig?

Die Heizlastberechnung ermittelt raumweise, wie viel Heizleistung benötigt wird, um an den kältesten Tagen die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Sie ist die normative Grundlage für die korrekte Dimensionierung einer Wärmepumpe. Eine zu groß ausgelegte Wärmepumpe „taktet" (schaltet sich ständig ein und aus), was den Stromverbrauch erhöht und die Lebensdauer des Kompressors drastisch verkürzt. Eine zu klein ausgelegte Wärmepumpe kann an kalten Tagen die Solltemperatur nicht erreichen. Die Berechnung nach DIN EN 12831 ist zudem zwingende Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, welcher für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) verpflichtend ist.

Quelle: enerix Ratgeber.

Welche Wärmepumpen-Typen gibt es und welcher ist der richtige?

Es gibt drei Haupttypen: Luft-Wasser-Wärmepumpen (am häufigsten, geringste Investitionskosten, Aufstellung innen oder außen), Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme über Erdsonden oder Flächenkollektoren, höhere Effizienz, aber Bohrung nötig) und Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser als Wärmequelle, höchste Effizienz, aber wasserrechtliche Genehmigung erforderlich). Sole- und Wasser-Wärmepumpen erhalten bei der KfW-Förderung den zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Die Wahl hängt von Grundstücksgröße, Bodenbeschaffenheit, Budget und energetischem Zustand des Gebäudes ab – wir beraten Sie hierzu individuell.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Ja, in den meisten Fällen. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur: Je niedriger, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Im Altbau mit konventionellen Heizkörpern sind oft 55–65 °C nötig, was die Effizienz (Jahresarbeitszahl) senkt. Durch gezielte Maßnahmen – Austausch einzelner Heizkörper, Dämmung der Gebäudehülle, hydraulischer Abgleich – lässt sich die Vorlauftemperatur auf 35–45 °C senken. Eine fachgerechte Heizlastberechnung zeigt, welche Maßnahmen nötig sind. In der Praxis ist die Wärmepumpe im Altbau in über 90 % der Fälle technisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Reform 2026

Muss ich meine alte Heizung zwingend austauschen?

Nach § 72 GEG dürfen Standard-Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Kessel nach 1991 gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Betriebszeit. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Bei einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft) entfällt dieser Bestandsschutz und der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die Pflichten zu erfüllen. Bußgelder bei Verstoß: bis zu 50.000 €.

Was ändert sich durch die GEG-Reform 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz)?

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant eine grundlegende Reform des GEG unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026. Die wichtigste Änderung: Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen soll entfallen. Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden, müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil Biomasse nutzen (2029: 10 %). Die BEG-Förderung soll vorerst bestehen bleiben, Details werden im Sommer 2026 erwartet. Für Eigentümer bedeutet das: Wer jetzt saniert, profitiert noch von den aktuellen, teils großzügigeren Förderbedingungen.

Quelle: ADAC Heizungsgesetz, ib-ravenstein.de.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern (wie München) müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinere Kommunen haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Die Wärmeplanung zeigt, welche Gebiete künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden, wo Wasserstoff verfügbar sein wird und wo individuelle Lösungen (Wärmepumpe, Pellets) die beste Option sind. Für Eigentümer in München ist die Wärmeplanung besonders relevant, da sie die Grundlage für die Heizungstausch-Fristen im GEG bildet.

Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist nach GEG §§ 79–87 Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und Neubau einer Immobilie. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Auch in Immobilienanzeigen sind bestimmte Pflichtangaben (Energiekennwert, Baujahr, Energieträger) vorgeschrieben. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Quelle: Verbraucherzentrale.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was brauche ich?

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen. Für alle anderen Bestandsgebäude haben Sie die Wahl. Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Analyse des Gebäudes (DIN V 18599), der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger und wird von Käufern und Banken bevorzugt. Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.

Was ändert sich bei Energieausweisen durch die EU-Reform ab Mai 2026?

Ab Mai 2026 wird eine neue einheitliche EU-Skala von A bis G eingeführt (statt der bisherigen Skala A+ bis H). Ziel ist die EU-weite Vergleichbarkeit von Energieausweisen. Die Klasse G entspricht dann den 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz im jeweiligen nationalen Bestand. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Neue Ausweise werden nach der neuen Skala ausgestellt.

Quelle: energie-experten.org.

Über EWI und unsere Leistungen

Welche Qualifikationen hat EWI?

EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro ist ein nach BayBO zugelassenes Ingenieurbüro unter der Leitung von Felix Heuschele. Wir sind in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste registriert und damit berechtigt, BAFA- und KfW-Förderanträge zu stellen. Unsere Zulassungen umfassen: dena-Energieeffizienz-Experte, BAFA-zugelassener Energieberater, KfW-qualifizierter Sachverständiger und Berater im Münchner FKG-Programm.

Was kostet eine Erstberatung?

Die telefonische Erstberatung ist bei EWI kostenlos und unverbindlich. In einem 15- bis 30-minütigen Gespräch klären wir Ihre Ausgangssituation, besprechen mögliche Maßnahmen und schätzen das Förderpotenzial ein. Erst wenn Sie sich für eine konkrete Leistung entscheiden (z.B. iSFP, Energieausweis, Fördermittelservice), erstellen wir ein transparentes Angebot.

In welchem Gebiet ist EWI tätig?

Unser Haupteinzugsgebiet ist München und der Großraum München (ca. 50 km Umkreis). Für größere Projekte (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, WEG-Betreuung) sind wir bayernweit tätig. Energieausweise und Fördermittelberatung bieten wir teilweise auch digital an.

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