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01  /  FAQ · Energieberatung · Förderung · iSFP

Fragen.

Antworten zu Energieberatung, Förderung, iSFP, GEG und Wärmepumpe — geordnet nach Thema. Wenn etwas fehlt: einfach anrufen.

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< 1 Tag
Gesamt-Förderung kombiniert
bis 60 %
Bund + Land + Kommune
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen
§ 03 / Allgemein

Allgemein

5 Fragen

01Was macht ein Energieberater?+

Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und entwickelt individuelle Sanierungskonzepte, die Energiekosten senken und den Wohnkomfort steigern. Als bei der Deutschen Energie-Agentur gelisteter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude erstellen wir bei EWI unter anderem individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieausweise und KfW-/BAFA-Förderanträge. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur Umsetzung und sorgen dafür, dass Sie die verfügbaren Fördermittel vollständig nutzen.

02Brauche ich eine Energieberatung?+

Eine Energieberatung lohnt sich immer dann, wenn Sie Sanierungsmaßnahmen planen, Ihre Heizkosten dauerhaft senken möchten oder gesetzliche Anforderungen (z. B. GEG) erfüllen müssen. Besonders bei Gebäuden, die vor 2002 gebaut wurden, schlummert oft erhebliches Einsparpotenzial — häufig lassen sich 30–60 % der Heizkosten durch gezielte Maßnahmen reduzieren. Zudem ist eine Energieberatung Voraussetzung für viele Förderprogramme: Ohne einen zugelassenen Energieberater erhalten Sie keine KfW- oder BAFA-Förderung.

03Wie läuft eine Energieberatung ab?+

Der Ablauf bei EWI ist klar strukturiert: Zunächst führen wir ein kostenloses Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort), um Ihre Situation und Ziele zu verstehen. Dann folgt eine ausführliche Vor-Ort-Begehung (1–3 Stunden), bei der wir die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Fenster und Lüftung systematisch aufnehmen. Auf dieser Basis erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Energieausweis und beraten Sie zu den passenden Förderprogrammen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Förderantragstellung.

04Was kostet eine Energieberatung bei EWI?+

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden 50 % der Beratungskosten durch das BAFA gefördert (max. 650 € bei 1–2 Wohneinheiten, max. 850 € ab 3 Wohneinheiten). Viele unserer Kunden zahlen damit faktisch nur einen Bruchteil des eigentlichen Beratungshonorars. Sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an — wir machen Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Förderung Sie erhalten.

05Wie lange dauert der gesamte Prozess?+

Von der Erstberatung bis zum fertigen Sanierungsfahrplan (iSFP) vergehen in der Regel 3–6 Wochen, abhängig davon, wie schnell alle Unterlagen vorliegen. Einen Energieausweis (Verbrauchsausweis) können wir oft schon innerhalb von 2–3 Werktagen erstellen. Für einen Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung rechnen Sie mit ca. 5–7 Werktagen. Bei Förderanträgen (KfW/BAFA) hängt die Bearbeitungszeit auch vom jeweiligen Fördergeber ab — erfahrungsgemäß dauert die BAFA-Bewilligung 4–8 Wochen.

§ 04 / Förderung

Förderung

5 Fragen

01Welche Förderung gibt es für energetische Sanierung?+

Die wichtigsten Programme aus der »Bundesförderung für effiziente Gebäude« (BEG): die »Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen« (BEG EM, über BAFA) für Hülle und Anlagentechnik mit 15 % Grundzuschuss + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %. Die »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude« (KfW 458) für den Heizungstausch mit 30 % Grundzuschuss + bis zu 40 Prozentpunkten Boni (Klima-Geschwindigkeit, Einkommen, iSFP, Effizienz) bis zum Deckel von 70 %. Der Kredit »Wohngebäude – Kredit« (KfW 261) für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bis 150.000 € je WE + Tilgungszuschuss (bis 45 % inkl. WPB-Bonus). Wir prüfen kostenlos, welche Förderkombination für Ihr Vorhaben die maximale Förderung bringt.

02Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?+

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren) und der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) über die »Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen« (BEG EM) als direkten Zuschuss. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus über »Wohngebäude – Kredit (261)« und ist seit 2024 auch für den Heizungstausch zuständig (»Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)«, Zuschuss bis 70 %). Heizungstausch läuft also nicht mehr über die BAFA. BAFA-Zuschüsse reduzieren die Kosten direkt, KfW kann Zuschuss (458) oder Kredit mit Tilgungszuschuss (261) sein. In vielen Fällen lassen sich die Programme intelligent kombinieren.

03Wie viel Förderung bekomme ich für einen Heizungstausch?+

Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung erhalten Sie über die »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)« der KfW eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer: Gas-Heizung ≥ 20 Jahre alt oder Öl-/Kohle-/Strom-Direktheizung unabhängig vom Alter), 30 % Einkommensbonus (Haushalts-Bruttojahreseinkommen ≤ 40.000 €, Durchschnitt der beiden Vorvorjahre), 5 % iSFP-Bonus sowie 5 % Effizienzbonus (natürliches Kältemittel oder Sole-/Wasser-WP). Die Boni sind additiv bis zum Deckel von 70 %, förderfähige Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit. Wir berechnen Ihre individuelle Förderhöhe gerne im kostenlosen Erstgespräch.

04Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?+

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster), wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde. Das bedeutet konkret: Statt z. B. 15 % Förderung erhalten Sie 20 %. Voraussetzung ist, dass ein zugelassener Energieberater — wie wir bei EWI — den iSFP erstellt hat und die Maßnahme dort als Empfehlung aufgeführt ist. Der iSFP selbst wird ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert.

05Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?+

Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich und sinnvoll. Zum Beispiel können Sie für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) BAFA-Zuschüsse nutzen und gleichzeitig für den Heizungstausch die KfW-Förderung beantragen. Auch der steuerliche Abzug nach § 35c EStG kann in bestimmten Konstellationen eine Alternative sein. Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Wir bei EWI berechnen für Sie die optimale Förderstrategie, damit Sie keine Zuschüsse verschenken.

§ 05 / Energieausweis

Energieausweis

3 Fragen

01Wann brauche ich einen Energieausweis?+

Ein Energieausweis ist laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Er muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Auch bei umfangreichen Sanierungen oder Neubauten wird ein aktueller Energieausweis benötigt. Wir erstellen bei EWI sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise — schnell, rechtssicher und digital.

02Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?+

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und ist günstiger und schneller zu erstellen. Der Bedarfsausweis bewertet dagegen die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten — er ist aussagekräftiger und wird anhand einer technischen Analyse (Bausubstanz, Heizung, Dämmung) berechnet. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut und seitdem nicht wesentlich saniert wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.

03Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss bei erneuter Vermietung oder Verkauf ein neuer Ausweis erstellt werden. Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (z. B. Heizungstausch, Dachdämmung) empfiehlt es sich, den Energieausweis vorzeitig erneuern zu lassen, da er dann den aktuellen, meist besseren Zustand widerspiegelt. Das kann sich positiv auf den Immobilienwert auswirken.

§ 06 / Sanierung

Sanierung

4 Fragen

01Welche Sanierungsmaßnahmen bringen am meisten?+

Die größte Wirkung erzielen in der Regel Dachdämmung (bis zu 30 % Energieeinsparung), Fassadendämmung (bis zu 25 %) und der Austausch alter Fenster (bis zu 15 %). Beim Heizungstausch von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe können die Heizkosten um 40–60 % sinken. Welche Maßnahme bei Ihrem Gebäude den besten Kosten-Nutzen-Effekt hat, hängt vom Baujahr, dem aktuellen Zustand und Ihren Zielen ab. Genau das ermitteln wir im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

02In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?+

Die optimale Reihenfolge ist: Erst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke), dann die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung). Der Grund: Wenn Sie zuerst dämmen, sinkt der Heizwärmebedarf — und die neue Heizung kann kleiner und günstiger dimensioniert werden. Ein iSFP gibt Ihnen die ideale Sanierungsreihenfolge mit Zeitplan vor.

03Was kostet eine Komplettsanierung?+

Die Kosten hängen stark von Gebäudegröße und -zustand ab. Als Richtwert: Für ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1960–1980) liegen die Kosten für eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus bei 80.000–150.000 €. Davon können Sie über Förderungen (KfW 261, BEG EM, iSFP-Bonus) bis zu 40–50 % zurückbekommen. Im iSFP schlüsseln wir die Kosten und Einsparungen pro Maßnahme transparent auf.

04Lohnt sich eine Sanierung bei einem alten Haus überhaupt?+

Ja, gerade bei älteren Gebäuden (vor 1980) sind die Einsparpotenziale am größten. Unsanierte Häuser verbrauchen oft 200–300 kWh/m²a — nach einer energetischen Sanierung sinkt der Verbrauch auf 50–80 kWh/m²a. Das spart bei einem 150-m²-Haus leicht 2.000–4.000 € Heizkosten pro Jahr. Zusammen mit der Wertsteigerung der Immobilie und den Förderungen amortisiert sich die Investition in der Regel innerhalb von 10–15 Jahren.

§ 07 / GEG & Gesetze

GEG & Gesetze

3 Fragen

01Muss ich nach dem GEG meine Heizung austauschen?+

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss — allerdings erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt (für Großstädte bis Mitte 2026, für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028). Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Nur Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwerttechnik nutzen, unterliegen einer Austauschpflicht.

02Was ist die kommunale Wärmeplanung?+

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, mit dem Städte und Gemeinden festlegen, wie die Wärmeversorgung in den einzelnen Stadtteilen künftig organisiert wird — z. B. durch Fernwärme, Wärmepumpen oder Wasserstoff. Für Großstädte (über 100.000 Einwohner) muss der Plan bis Mitte 2026 vorliegen, für kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst wenn der Plan veröffentlicht ist, greift die 65-%-Pflicht für neue Heizungen vollständig.

03Was ist ein GEG-Nachweis und wann brauche ich ihn?+

Ein GEG-Nachweis (Gebäudeenergiegesetz-Nachweis) ist eine Berechnung, die nachweist, dass ein Neubau oder eine umfangreiche Sanierung die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Energiebedarf erfüllt. Er wird bei der Bauantragstellung benötigt und muss von einem qualifizierten Energieberater oder Architekten erstellt werden. Bei EWI erstellen wir GEG-Nachweise nach DIN V 18599.

§ 08 / Heizung & Wärmepumpe

Heizung & Wärmepumpe

3 Fragen

01Welche Heizung ist die richtige für mein Haus?+

Das hängt von Ihrem Gebäude, dem Dämmstandard und der vorhandenen Wärmeverteilung ab. Wärmepumpen eignen sich besonders gut bei Fußbodenheizung oder großen Heizkörpern. Pelletheizungen sind eine gute Alternative bei hohem Wärmebedarf. Fernwärme ist ideal, wenn ein Anschluss verfügbar ist. In jedem Fall sollte vor dem Heizungstausch eine Heizlastberechnung durchgeführt werden — das machen wir bei EWI nach DIN EN 12831.

02Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?+

Ja, moderne Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau — vorausgesetzt, die Vorlauftemperatur lässt sich auf maximal 55 °C senken. Oft reicht es, einzelne unterdimensionierte Heizkörper auszutauschen oder eine Fassadendämmung vorzunehmen. Wir berechnen bei EWI die Heizlast raumweise (DIN EN 12831) und prüfen, ob Ihre bestehenden Heizkörper ausreichen oder wo nachgerüstet werden muss.

03Was ist ein hydraulischer Abgleich?+

Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizungsanlage so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die richtige Menge Heizwasser bekommt — nicht zu viel und nicht zu wenig. Das senkt den Energieverbrauch um 10–15 % und ist Voraussetzung für die KfW-Heizungsförderung (Verfahren B). Bei EWI führen wir den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durch — inklusive raumweiser Heizlastberechnung.

§ 09 / Über EWI

Über EWI

3 Fragen

01Wo ist EWI tätig?+

Unser Büro befindet sich in München (Schopenhauer Straße 71, 80807 München). Wir betreuen Projekte in ganz Bayern und Baden-Württemberg — von der Erstberatung über die Berechnung bis zur Baubegleitung. Vor-Ort-Termine führen wir persönlich durch, Beratungsgespräche auch per Videocall.

02Welche Qualifikationen hat EWI?+

EWI ist ein Ingenieurbüro nach BayBO (Bayerische Bauordnung). Wir sind in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen, als KfW-Sachverständige zugelassen und als BAFA-Energieberater registriert. Unsere Berechnungen entsprechen den aktuellen Normen (DIN V 18599, DIN EN 12831, GEG 2024). Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass wir immer auf dem neuesten Stand der Technik und Förderrichtlinien sind.

03Wie kann ich EWI kontaktieren?+

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 277 82 770 (Mo–Fr 9–18 Uhr) oder per E-Mail an info@ewi.energy. Für eine kostenlose Erstberatung nutzen Sie gerne unser Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück.

§ 10 / Weiter

Nichts dabei?

Die meisten Energieberatungs-Fragen haben keine Einzeilen-Antwort. Wir nehmen uns im kostenlosen Erstgespräch 20–30 Minuten Zeit und klären Ihre Situation konkret.

§ 07
Kontakt

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+49 89 277 82 770
Mo – Fr 09:00 – 18:00
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KfW-BEG-Sachverständiger
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