Fragen.
Antworten zu Energieberatung, Förderung, iSFP, GEG und Wärmepumpe — geordnet nach Thema. Wenn etwas fehlt: einfach anrufen.
Kostenlose EinstiegsberatungBeratung · Berechnung · Begleitung
Allgemein
5 Fragen
01Was macht ein Energieberater?+
Ein Energieberater untersucht die Gebäudehülle und die Anlagentechnik, berechnet den Energiebedarf und bewertet mögliche Sanierungsmaßnahmen. EWI erstellt unter anderem Sanierungsfahrpläne, Energieausweise und energetische Nachweise. Wir erläutern die Ergebnisse und begleiten die beauftragten Planungs- und Umsetzungsschritte.
02Brauche ich eine Energieberatung?+
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie sanieren, die Heizung erneuern oder verschiedene Maßnahmen vergleichen möchten. Sie hilft dabei, den Zustand des Gebäudes, die Kosten und mögliche Einsparungen einzuschätzen. Ob ein Energieeffizienz-Experte für eine Förderung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Programm ab.
03Wie läuft eine Energieberatung ab?+
Zunächst besprechen wir Ihr Gebäude und Ihre Ziele. Danach prüfen wir die vorhandenen Unterlagen und vereinbaren die benötigte Gebäudeaufnahme. Auf dieser Grundlage berechnen und vergleichen wir die Maßnahmen. Die Ergebnisse und die nächsten Schritte erläutern wir Ihnen im Gespräch.
04Was kostet eine Energieberatung?+
Das Honorar hängt vom Gebäude und vom Leistungsumfang ab. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Angebot. Für einen förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplan kann ein BAFA-Zuschuss infrage kommen. Die Voraussetzungen und den verbleibenden Eigenanteil besprechen wir mit Ihnen.
05Wie lange dauert der gesamte Prozess?+
Das hängt von der Leistung, der Gebäudegröße und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach der ersten Prüfung nennen wir Ihnen einen Bearbeitungstermin. Bei Fördervorhaben kommen die Bearbeitungszeiten der zuständigen Förderstelle hinzu.
Förderung
7 Fragen
01Welche Förderung gibt es für energetische Sanierung?+
Für einzelne Maßnahmen kommen Zuschüsse im Rahmen der BEG EM infrage. Eine Sanierung zum Effizienzhaus kann über einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert werden. Hinzu kommen je nach Vorhaben weitere Programme oder steuerliche Möglichkeiten. Die aktuellen Bedingungen mit Quellen und Prüfdatum finden Sie in unserem Förder-Info-Portal.
02Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?+
Das BAFA bearbeitet unter anderem Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Energieberatung. Die KfW bietet unter anderem Förderkredite für Effizienzhäuser und Zuschüsse für den Heizungstausch an. Entscheidend ist deshalb das konkrete Programm, nicht allein der Name der Förderstelle.
03Wie viel Förderung bekomme ich für einen Heizungstausch?+
Die Förderung hängt von den förderfähigen Kosten, dem Gebäude und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Neben der Grundförderung können Boni für Selbstnutzer infrage kommen. Prüfen Sie die geltenden Einkommensgrenzen, Kostenobergrenzen und Bedingungen vor dem Antrag. Den aktuellen Überblick finden Sie im Förder-Info-Portal unter Heizung.
04Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?+
Ein geförderter Sanierungsfahrplan kann bei bestimmten BAFA-Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus ermöglichen. Er gilt nicht pauschal für alle Sanierungskosten und nicht für die KfW-Heizungsförderung oder den Effizienzhauskredit. Maßnahme, Kostenanteil, Mindestinvestition und Fristen müssen die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten erläutert unser Förder-Info-Portal.
05Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?+
Das muss für das konkrete Vorhaben geprüft werden. Neben dem Verbot einer doppelten Förderung können zeitliche und programmübergreifende Ausschlüsse gelten. Auch bestehende Zusagen und bereits abgerechnete Maßnahmen sind dabei zu berücksichtigen. Eine pauschale Zusage zur Kombination wäre deshalb nicht verlässlich.
06Stellt EWI den KfW- oder BAFA-Antrag für mich?+
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und erstellen die beauftragten technischen Nachweise. Wer den Antrag stellt, richtet sich nach dem Programm: Bei KfW 458 beantragen Eigentümer grundsätzlich selbst; für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Vertretungsregeln. KfW-Kredite beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner. Eine mögliche Vertretung beim BAFA und die Aufgabenverteilung vereinbaren wir vorab.
07Wie läuft ein Förderantrag ab?+
Zuerst werden das passende Programm und seine Voraussetzungen geprüft. Anschließend werden die technischen Nachweise und erforderlichen Verträge vorbereitet. Antragstellung, Vertragsbedingungen und Vorhabenbeginn müssen in der für das Programm vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen. Nach der Umsetzung folgen die geforderten Bestätigungen und der Verwendungsnachweis.
Energieausweis
3 Fragen
01Wann brauche ich einen Energieausweis?+
Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich; gesetzliche Ausnahmen müssen geprüft werden. Spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen. Liegt bei einer Anzeige in kommerziellen Medien bereits ein Ausweis vor, müssen die Angaben nach § 87 GModG enthalten sein. Für Neubauten und bestimmte Änderungen gelten weitere Ausstellungspflichten nach § 80.
02Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?+
Der Verbrauchsausweis wird aus geeigneten Verbrauchsdaten erstellt; der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Die Ausnahme hängt davon ab, ob das Gebäude schon bei Fertigstellung oder nach späteren Änderungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Wir prüfen die zulässige Ausweisart anhand der Unterlagen.
03Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Er verliert unabhängig davon seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 GModG wegen bestimmter Änderungen und einer Gesamtgebäudeberechnung ein neuer Ausweis erforderlich wird. Ein einzelner Heizungstausch oder jede Dämmmaßnahme löst diese Pflicht nicht automatisch aus.
Sanierung
4 Fragen
01Welche Sanierungsmaßnahmen bringen am meisten?+
Das hängt von den Wärmeverlusten Ihres Gebäudes, der vorhandenen Anlagentechnik und Ihrem Ziel ab. Wir vergleichen zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung. Dabei betrachten wir auch, wie sich die Maßnahmen gegenseitig beeinflussen.
02In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?+
Gebäudehülle, Heizung und Lüftung sollten gemeinsam geplant werden. Wird die Hülle verbessert, kann sich die benötigte Heizleistung verringern. Eine defekte Heizung oder ohnehin anstehende Bauarbeiten können aber eine andere Reihenfolge sinnvoll machen. Ein Sanierungsfahrplan hilft, diese Entscheidungen für Ihr Gebäude abzuwägen.
03Was kostet eine Komplettsanierung?+
Dafür gibt es keinen verlässlichen Pauschalpreis. Maßgeblich sind unter anderem Fläche, Bausubstanz, Sanierungsziel und die Arbeiten, die ohnehin anstehen. In der Planung werden die Maßnahmen einzeln beschrieben und ihre Kosten geschätzt. Verbindliche Ausführungspreise ergeben sich aus den Angeboten der Fachbetriebe.
04Lohnt sich eine Sanierung bei einem alten Haus überhaupt?+
Das sollte am konkreten Gebäude geprüft werden. Neben Energie- und Betriebskosten zählen der bauliche Zustand, anstehende Reparaturen und Ihre gewünschte Nutzung. Wir vergleichen sinnvolle Maßnahmen und erläutern die Annahmen, auf denen die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beruht.
Gebäuderecht
3 Fragen
01Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für meine Heizung?+
Die aktuelle Gesetzesfassung heißt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere pauschale Verknüpfung einer 65-Prozent-Regel mit der Veröffentlichung eines Wärmeplans ist keine verlässliche Grundlage für heutige Entscheidungen. Ob Arbeiten an Ihrer Heizung erforderlich sind und welche Anforderungen bei einem Ersatz gelten, wird anhand des Gebäudes, der Anlage und des maßgeblichen Zeitpunkts geprüft. Für den Ersatz im Bestand sind insbesondere §§ 42 bis 46 GModG relevant.
02Was ist die kommunale Wärmeplanung?+
Die Wärmeplanung beschreibt, wie sich die örtliche Wärmeversorgung entwickeln kann. Sie ist eine Grundlage für die weitere Planung, aber keine verbindliche Zusage, dass Ihr Grundstück zu einem bestimmten Termin an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Vor einer Entscheidung sollten die konkrete Anschlussmöglichkeit und die am Standort geltenden Vorgaben geklärt werden.
03Wann brauche ich einen energetischen Nachweis?+
Mit einem energetischen Nachweis wird geprüft, ob die für ein Gebäude oder eine Maßnahme geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die aktuelle Gesetzesfassung ist das GModG. Welcher Nachweis bei Neubau, Erweiterung oder Änderung benötigt wird und wann er vorzulegen ist, hängt vom Vorhaben und den Vollzugsvorgaben ab. EWI erstellt die beauftragten energetischen Berechnungen.
Heizung & Wärmepumpe
3 Fragen
01Welche Heizung ist die richtige für mein Haus?+
Für die Auswahl sind Heizlast, Heizflächen, erforderliche Systemtemperaturen und die Möglichkeiten am Standort entscheidend. Auch verfügbare Wärmenetze und Platzverhältnisse spielen eine Rolle. Wir prüfen die Ausgangslage und bereiten die technischen Grundlagen für Ihre Heizungsplanung vor.
02Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?+
Ja, eine Wärmepumpe kann auch für ein bestehendes Gebäude geeignet sein. Dafür prüfen wir die raumweise Heizlast und die vorhandenen Heizflächen. Daraus lässt sich ableiten, welche Vorlauftemperaturen benötigt werden und ob einzelne Heizkörper oder Bauteile angepasst werden sollten.
03Was ist ein hydraulischer Abgleich?+
Beim hydraulischen Abgleich wird die Wärmeverteilung auf den Bedarf der einzelnen Räume abgestimmt. Grundlage sind unter anderem die raumweise Heizlast und die Heizflächen. EWI erstellt die beauftragten Berechnungen und Einstellwerte; die Einstellungen an der Anlage übernimmt der ausführende Fachbetrieb.
Über die Beratung
3 Fragen
01Wo ist EWI tätig?+
Unser Büro befindet sich in München (Schopenhauer Straße 71, 80807 München). Wir betreuen Projekte in ganz Bayern und Baden-Württemberg — von der Erstberatung über die Berechnung bis zur Baubegleitung. Vor-Ort-Termine führen wir persönlich durch, Beratungsgespräche auch per Videocall.
02Welche Qualifikationen liegen vor?+
Ihr Ansprechpartner Felix Heuschele ist Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude. EWI arbeitet als Ingenieurbüro an energetischen Berechnungen, Nachweisen und Sanierungskonzepten. Welche Qualifikation für einen bestimmten Nachweis oder Förderantrag benötigt wird, prüfen wir bei der Beauftragung.
03Wie kann ich Kontakt aufnehmen?+
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 277 82 770 (Mo–Fr 9–18 Uhr). Für eine kostenlose Erstberatung nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück.
Nichts dabei?
Die meisten Energieberatungs-Fragen haben keine Einzeilen-Antwort. Wir nehmen uns im kostenlosen Erstgespräch 20–30 Minuten Zeit und klären Ihre Situation konkret.
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