Zum Hauptinhalt springen
01  /  Energieberatung · München · Bayern + Baden-Württemberg
EWI

Energieberatung in München mit System: DIN-konform gerechnet, bis zu 70 % Förderung beim Heizungstausch, baureif dokumentiert.

Erstgespräch vereinbaren
Standort
München / Bayern + Baden-Württemberg
Förderung
bis 70 %
Zuschuss beim Heizungstausch (KfW 458) · bis 20 % für die Gebäudehülle mit iSFP (BAFA)
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen
§ 02
Qualifikation

Öffentlich gelistet, BAFA-zugelassen, KfW-anerkannt.

01 · Zulassung
BAFA
Energieeffizienz-Experte Wohngebäude — Voraussetzung für jede geförderte Beratung nach BEG.
02 · Projekte
> 200
begleitete Sanierungs- und Neubauprojekte in Bayern und Baden-Württemberg seit 2018.
03 · KfW-BEG
KfW
Wohn- und Nichtwohngebäude, vollständige Baubegleitung inkl. Verwendungs­nachweis.
04 · Kombiniert
bis 70 %
KfW 458: 30 % Grund + 16 % Geschwindig­keits­bonus + Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % — sauber dokumentiert, revisionssicher.
§ 03
Leistungen

Kerndisziplinen im Überblick. Transparent abgegrenzt, einzeln buchbar, einzeln abrechenbar.

§ 04
Projektablauf

Fünf Schritte. Transparent getrennt, einzeln abrechenbar.

  1. 01
    Erstgespräch
    30 Min · telefonisch

    Kurze Bestandsaufnahme, Fördermöglichkeiten, Zeit- und Kostenrahmen. Unverbindlich. Wir klären zuerst, ob und wie ein Projekt für Sie Sinn ergibt.

  2. 02
    Bestandsanalyse
    Ortstermin · 1,5–2 h

    Aufnahme der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Baualtersklasse. Fotos, Messungen, Datenblätter. Grundlage für jede nachfolgende Berechnung.

  3. 03
    Berechnung
    2–3 Wochen · DIN V 18599

    Energiebilanz nach GEG, Varianten­rechnung, Maßnahmen­vergleich. Ingenieursmäßig belastbar — keine Schätzwerte, keine Daumen­regeln.

  4. 04
    Förderanträge
    parallel zur Berechnung

    BAFA, KfW, bei Bedarf kommunale Töpfe. Wir stellen die Anträge, verwalten die Nachweise und begleiten die Auszahlung bis zum letzten Euro.

  5. 05
    Umsetzung & Nachweis
    Baubegleitung · Verwendungsnachweis

    Qualitäts­sicherung auf der Baustelle, hydraulischer Abgleich, Verwendungs­nachweis an die Förderbanken. Erst mit dem Nachweis fließt die Förderung.

§ 05
Schnellrechner

Was Ihre Maßnahme ungefähr an Förderung bringt.

Grobe Einordnung in unter einer Minute. Für die verbindliche Rechnung erstellen wir Ihnen ein förderfähiges iSFP- oder BAFA-Konzept — mit echten Baualtersklassen, Bauteilen und Fördertöpfen.

Förderrechner

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Berechnen Sie in wenigen Klicks Ihr Förderpotenzial — basierend auf den BEG-Richtlinien, Stand: Reform zum 21. Juli 2026 (vorläufige Werte bis zur Veröffentlichung der finalen Merkblätter).

30.000 EUR
5.000 EUR200.000 EUR

Geschätzte Förderung

12.880 EUR

bei 30.000 EUR Investition

Effektive Eigenkosten

17.120 EUR

KfW 458

30–70 %
Max. förderfähig: 28.000 EUR12.880 EUR

Vereinfachte Berechnung — die tatsächliche Förderung hängt von weiteren Faktoren ab (Boni, Wohneinheiten, Effizienzhaus-Stufe).

§ 06
Zielgruppen

Wir arbeiten mit Eigentümern direkt — und mit Partnern im Bestand.

§ 07
Wissen kompakt

Zahlen, die Sie vor dem Erstgespräch kennen sollten.

Förderquoten, Fristen, Gesetze — die wichtigsten Eckdaten für Ihr Sanierungs­vorhaben auf einen Blick. Stand 2026, KfW-Werte gemäß BEG-Reform zum 21.07.2026 (vorläufig), vollständige Details im Ratgeber.

01 · BAFA BEG EM
15 – 20 %
Zuschuss Gebäudehülle

Dämmung, Fenster, Lüftung — 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus.

02 · KfW 458
bis 70 %
Zuschuss Heizungstausch

Grund 30 % + Klima-Geschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 % (gestaffelt nach Einkommen) — Deckel 70 %.

03 · KfW 261
150.000 €
Kreditrahmen pro Wohneinheit

Effizienzhaus-Sanierung mit Tilgungs­zuschuss bis 40 %.

04 · Geltungsdauer
10 Jahre
Energieausweis-Gültigkeit

ab Ausstellungsdatum — Pflicht bei Verkauf und Vermietung.

05 · § 35c EStG
20 %
Steuerbonus-Alternative

über 3 Jahre, max. 40.000 € je Objekt. Alternative zur Förderung.

06 · Einsparung
40 – 60 %
Heizkosten nach Sanierung

typischer Altbau vor 1980 nach Gebäudehülle + Heizungstausch.

§ 08
Wissen

Ratgeber — sechs Lesestücke, die oft helfen.

§ 09
Häufige Fragen

Was Eigentümer und Partner uns vor der Beauftragung fragen.

Die acht Fragen, die vor einer Beauftragung am häufigsten kommen. Alle 28 Antworten — sortiert nach Förderung, Energieausweis, Sanierung, GEG, Heizung und Ablauf — stehen auf der FAQ-Seite.

01Was macht ein Energieberater?
Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und entwickelt individuelle Sanierungskonzepte, die Energiekosten senken und den Wohnkomfort steigern. Als bei der Deutschen Energie-Agentur gelisteter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude erstellen wir unter anderem individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieausweise und KfW-/BAFA-Förderanträge. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur Umsetzung und sorgen dafür, dass Sie die verfügbaren Fördermittel vollständig nutzen.
02Was kostet eine Energieberatung?
Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden 50 % der Beratungskosten durch das BAFA gefördert (max. 650 € bei 1–2 Wohneinheiten, max. 850 € ab 3 Wohneinheiten). Viele unserer Kunden zahlen damit faktisch nur einen Bruchteil des eigentlichen Beratungshonorars. Sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an — wir machen Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Förderung Sie erhalten.
03Welche Förderung gibt es für energetische Sanierung?
Die wichtigsten Programme aus der »Bundesförderung für effiziente Gebäude« (BEG): die »Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen« (BEG EM, über BAFA) für Hülle und Anlagentechnik mit 15 % Grundzuschuss + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %. Die »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude« (KfW 458) für den Heizungstausch mit 30 % Grundzuschuss + Boni (Klima-Geschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus je nach Einkommen 10–40 %) bis zum Deckel von 70 %. Der Kredit »Wohngebäude – Kredit« (KfW 261) für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bis 150.000 € je WE + Tilgungszuschuss (bis 40 % inkl. Boni). Wir prüfen kostenlos, welche Förderkombination für Ihr Vorhaben die maximale Förderung bringt.
04Wie viel Förderung bekomme ich für einen Heizungstausch?
Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung erhalten Sie über die »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)« der KfW eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer: Gas-Heizung ≥ 20 Jahre alt oder Öl-/Kohle-/Strom-Direktheizung unabhängig vom Alter) sowie ein gestaffelter Einkommensbonus (nur Selbstnutzer: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen / zvE ≤ 30.000 €, 30 % bei 30.001–40.000 €, 10 % bei 40.001–50.000 €; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten beiden Steuerbescheide; Haushalte mit minderjährigen Kindern ziehen 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen ab). Die Boni sind additiv bis zum Deckel von 70 %, förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (Stand: BEG-Reform zum 21.07.2026, vorläufig). Wir berechnen Ihre individuelle Förderhöhe gerne im kostenlosen Erstgespräch.
05Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster), wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde. Das bedeutet konkret: Statt z. B. 15 % Förderung erhalten Sie 20 %. Voraussetzung ist, dass ein zugelassener Energieberater den iSFP erstellt hat und die Maßnahme dort als Empfehlung aufgeführt ist. Der iSFP selbst wird ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert.
06Stellt EWI den KfW- oder BAFA-Antrag für mich?
Ja. EWI ist als Energieeffizienz-Experte in der dena-Liste eingetragen und übernimmt Ihren Förderantrag komplett — von der Förderstrategie über die Antragstellung vor Beauftragung (Bestätigung zum Antrag bzw. technische Projektbeschreibung) und die Baubegleitung bis zum Verwendungsnachweis und der Auszahlung. Das gilt für BAFA-Einzelmaßnahmen, die KfW-Heizungsförderung (458), die Komplettsanierung (KfW 261) und den klimafreundlichen Neubau. Wir arbeiten in München, Bayern und Baden-Württemberg.
07Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Er muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Auch bei umfangreichen Sanierungen oder Neubauten wird ein aktueller Energieausweis benötigt. Wir erstellen sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise — schnell, rechtssicher und digital.
08Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?
Ja, moderne Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau — vorausgesetzt, die Vorlauftemperatur lässt sich auf maximal 55 °C senken. Oft reicht es, einzelne unterdimensionierte Heizkörper auszutauschen oder eine Fassadendämmung vorzunehmen. Wir berechnen die Heizlast raumweise (DIN EN 12831) und prüfen, ob Ihre bestehenden Heizkörper ausreichen oder wo nachgerüstet werden muss.
§ 10 / Hinweise

Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.

Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.

01

Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger

Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.

02

Prognosen, keine Garantien

Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.

03

Förder- und Gesetzeslage — Stand heute

Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.

04

Befunde im Bauprozess

Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.

§ 11
Kontakt

Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich. Wir klären Ihren Bedarf und nennen konkrete nächste Schritte.

Telefon
+49 89 277 82 770
Mo – Fr 09:00 – 18:00
E-Mail
info@ewi.energy
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Büro
Schopenhauer Straße 71
80807 München
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen