Zum Hauptinhalt springen

GEG-Nachweis in München — Energetische Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz

Als zugelassene Energieeffizienzexperten erstellen wir GEG-konforme Nachweise für Neubauten und Bestandsgebäude in München und Umgebung. Ob für die Baugenehmigung, die KfW-Förderung oder den Nachweis bei Sanierungen — wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und hat die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Mit der umfassenden Novelle zum 1. Januar 2024 wurden die Anforderungen nochmals deutlich verschärft — insbesondere hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen.

Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Es legt fest, welche Mindeststandards für den Wärmeschutz, die Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien gelten. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden kontinuierlich zu senken und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Für Bauherren, Eigentümer und Planer bedeutet das GEG: Bei jedem Neubau und bei wesentlichen Sanierungen muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Genau diesen Nachweis erstellen wir als qualifizierte Energieeffizienzexperten für Sie — fachgerecht, prüfsicher und termintreu.

GEG-Anforderungen für Neubau und Bestand

Neubau-Anforderungen

  • Primärenergiebedarf: Seit 2024 gilt der Effizienzhaus 55-Standard als gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten (55 % des Referenzgebäudes)
  • Transmissionswärmeverlust: Mindestanforderungen an die Gebäudehülle (U-Werte für Wände, Dach, Fenster, Bodenplatte)
  • Erneuerbare Energien: Pflicht zur 65-%-Regel bei neuen Heizungen in Neubaugebieten seit 2024
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Nachweis nach DIN 4108-2 zur Vermeidung von Überhitzung
  • Luftdichtheit: Nachweis der Gebäudedichtheit (Blower-Door-Test empfohlen)

Bestandsgebäude-Anforderungen

  • Austauschpflicht für alte Heizkessel: Öl- und Gasheizungen älter als 30 Jahre müssen in vielen Fällen getauscht werden
  • Nachrüstpflichten: Dämmpflicht für oberste Geschossdecken und ungedämmte Rohrleitungen
  • Anforderungen bei Sanierung: Bei Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils gelten die GEG-Mindestanforderungen
  • 65-%-Regel: Bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden greift die Pflicht ab der kommunalen Wärmeplanung (spätestens 2026/2028)
  • Energieausweis-Pflicht: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen

DIN 18599 Berechnungen — Die Grundlage des GEG-Nachweises

Die Berechnung des GEG-Nachweises erfolgt nach der Normenreihe DIN 18599 — dem zentralen Rechenstandard für die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Diese Norm umfasst insgesamt 13 Teile und berücksichtigt alle relevanten Aspekte der Gebäudeenergiebilanz: von der Gebäudehülle über die Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik bis hin zur Beleuchtung und Warmwasserbereitung.

Die DIN 18599 bildet das gesamte Zusammenspiel von Gebäudehülle und Anlagentechnik in einer ganzheitlichen Energiebilanz ab. Dabei wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes berechnet und mit den Anforderungswerten des GEG verglichen. Nur wenn alle Grenzwerte eingehalten werden, ist der GEG-Nachweis bestanden.

Als erfahrene Energieberater führen wir die komplexen DIN 18599 Berechnungen mit professioneller Software durch und erstellen prüfsichere Nachweise. Erfahren Sie mehr auf unserer speziellen Seite zum DIN 18599 Nachweis.

Im Rahmen der Berechnung bewerten wir unter anderem folgende Komponenten:

  • Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) aller Bauteile
  • Wärmebrückenberechnung oder -pauschale
  • Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Lüftungskonzept und Wärmerückgewinnung
  • Erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Solar, PV)
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2

GEG-Nachweis für die Baugenehmigung

In Bayern ist der GEG-Nachweis ein Pflichtbestandteil jedes Bauantrags. Ohne einen vollständigen energetischen Nachweis nach GEG wird keine Baugenehmigung erteilt. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für genehmigungspflichtige Umbauten und Erweiterungen.

Der GEG-Nachweis muss von einem qualifizierten Energieberater erstellt und unterschrieben werden. Er wird zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Landeshauptstadt München prüft die Nachweise besonders sorgfältig — umso wichtiger ist es, dass die Berechnung fehlerfrei und vollständig ist.

Wir arbeiten eng mit Architekten und Planern in München zusammen und kennen die spezifischen Anforderungen der Münchner Bauaufsicht. Unsere GEG-Nachweise sind prüfsicher aufbereitet und werden in der Regel ohne Nachforderungen akzeptiert. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung des Energieausweises und bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln.

Der GEG-Nachweis umfasst typischerweise:

  • 1.Energiebilanzberechnung nach DIN 18599 mit allen Eingabedaten
  • 2.Nachweis der Einhaltung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs
  • 3.Nachweis des Transmissionswärmeverlusts der Gebäudehülle
  • 4.Nachweis der Anforderungen an erneuerbare Energien
  • 5.Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • 6.Unterschrift und Stempel des Energieberaters

Ablauf: GEG-Nachweis erstellen lassen

1

Unterlagen & Erstgespräch

Sie senden uns die Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung). In einem kurzen Gespräch klären wir den Umfang und Ihre Anforderungen.

2

Datenaufnahme & Analyse

Wir analysieren die Gebäudegeometrie, die Bauteilaufbauten und die geplante Anlagentechnik. Bei Bestandsgebäuden führen wir eine Vor-Ort-Begehung durch.

3

Berechnung & Nachweis

Wir erstellen die vollständige Energiebilanz nach DIN 18599 und prüfen die Einhaltung aller GEG-Anforderungen. Bei Bedarf optimieren wir die Planung gemeinsam mit Ihrem Architekten.

4

Übergabe & Einreichung

Sie erhalten den unterschriebenen GEG-Nachweis als PDF und auf Wunsch in Papierform. Der Nachweis kann direkt dem Bauantrag beigelegt werden.

Häufige Fragen zum GEG-Nachweis

Was kostet ein GEG-Nachweis in München?
Die Kosten für einen GEG-Nachweis hängen von der Gebäudegröße, der Nutzungsart und der Komplexität ab. Für ein Einfamilienhaus im Neubau beginnen die Kosten in der Regel ab ca. 800–1.500 Euro. Bei größeren Gebäuden oder komplexen Bestandssanierungen liegen die Kosten entsprechend höher. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot — kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.
Wann brauche ich einen GEG-Nachweis?
Ein GEG-Nachweis ist bei jedem Neubau-Bauantrag Pflicht und muss der Baugenehmigung beigelegt werden. Bei Bestandsgebäuden wird er bei größeren Sanierungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen benötigt. Auch bei der Beantragung von KfW- oder BAFA-Fördermitteln ist ein GEG-konformer Nachweis oft Voraussetzung. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne, ob für Ihr Vorhaben ein GEG-Nachweis erforderlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen GEG-Nachweis und Energieausweis?
Der GEG-Nachweis ist ein detaillierter rechnerischer Nachweis, der zeigt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Mindestanforderungen an Energieeffizienz erfüllt. Er wird für Baugenehmigungen und Förderanträge benötigt. Der Energieausweis hingegen ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes übersichtlich für Verkauf oder Vermietung zusammenfasst. Beide basieren auf dem GEG, dienen aber unterschiedlichen Zwecken. Wir erstellen beide Dokumente für Sie.
Wie lange dauert die Erstellung eines GEG-Nachweises?
Bei vollständigen Unterlagen erstellen wir den GEG-Nachweis in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Bei komplexen Projekten oder unvollständigen Planungsunterlagen kann es etwas länger dauern. Für dringende Bauanträge bieten wir nach Absprache auch eine beschleunigte Bearbeitung an. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir Ihren Zeitplan berücksichtigen können.
Gilt das GEG auch für denkmalgeschützte Gebäude?
Grundsätzlich gilt das GEG auch für denkmalgeschützte Gebäude. Allerdings sieht § 105 GEG Ausnahmen vor, wenn die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen würde. In der Praxis bedeutet dies, dass Befreiungen von einzelnen Anforderungen möglich sind — eine energetische Verbesserung im Rahmen des Möglichen wird aber angestrebt. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten bei Ihrem denkmalgeschützten Gebäude.

GEG-Nachweis für Ihr Bauprojekt in München?

Ob Neubau oder Sanierung — wir erstellen Ihren GEG-Nachweis schnell, zuverlässig und prüfsicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.