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BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in München

Sichern Sie sich 15 bis 70 % direkte Zuschüsse vom Staat für Ihren Heizungstausch, Ihre Dämmung oder weitere energetische Sanierungsmaßnahmen. Als zertifizierte Energieberater in München begleiten wir Sie lückenlos von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Das BEG-EM-Förderprogramm im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen an bestehenden Wohngebäuden. Es richtet sich an Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen, die einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umsetzen möchten, ohne das gesamte Gebäude auf einen bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standard zu bringen.

Im Gegensatz zu einer Komplettsanierung – für die ein KfW-Förderantrag gestellt wird – ermöglicht die BEG EM eine schrittweise Sanierung. Sie tauschen beispielsweise zunächst die Heizung, dämmen im nächsten Jahr die Fassade und erneuern anschließend die Fenster. Für jede Einzelmaßnahme erhalten Sie einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Das Programm wurde 2024 grundlegend reformiert. Die Förderung für den Heizungstausch wird seither über die KfW abgewickelt, während die BAFA weiterhin für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (Lüftungsanlagen) und Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) zuständig ist. Als Ihr Energieberater in München kennen wir beide Verfahren und begleiten Sie beim jeweils passenden Antrag.

Förderfähige Maßnahmen

Die BEG EM fördert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die nachweislich die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kategorien:

Heizungsaustausch

Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem wird besonders stark gefördert. Förderfähig sind unter anderem:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel)
  • Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung
  • Errichtung, Ausbau oder Umbau eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)

Hinweis: Der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW gefördert. Wir begleiten Sie auch bei diesem Antragsverfahren.

Gebäudehülle

Maßnahmen an der Gebäudehülle senken den Heizenergiebedarf nachhaltig und werden weiterhin direkt über die BAFA bezuschusst:

  • Fassadendämmung (WDVS, vorgehängte hinterlüftete Fassade)
  • Dachdämmung und Dachflächenfenster
  • Kellerdeckendämmung und Perimeterdämmung
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz (Außenjalousien, Rollläden)

Anlagentechnik

Effiziente Anlagentechnik verbessert den Wohnkomfort und senkt den Energieverbrauch erheblich:

  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Smart-Home-Systeme zur Heizungssteuerung (Einbindung digitaler Systeme)
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Heizungsoptimierung

Auch ohne kompletten Heizungstausch können Sie mit Optimierungsmaßnahmen Energie und Kosten sparen:

  • Hydraulischer Abgleich (Verfahren A und B)
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizungsregelung und Heizkurvenanpassung
  • Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Aktuelle Fördersätze im Überblick

Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme und Ihrer persönlichen Situation. Durch geschickte Kombination der Boni können Sie die maximale Förderung ausschöpfen.

15 %
Grundförderung

Basisförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

+5 %
iSFP-Bonus

Zusätzlicher Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde

30 %
Heizungstausch Basis

Grundförderung für den Austausch einer fossilen Heizung gegen ein klimafreundliches System

bis 70 %
Maximal möglich

Durch Kombination von Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus

Fördersätze im Detail – Heizungstausch (über KfW)

BonusFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Austausch einer fossilen Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Selbstnutzer, Austausch funktionierender fossiler Heizung (Gasheizung mind. 20 Jahre alt oder Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung)
Effizienzbonus+5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Grundwasser als Quelle
Einkommensbonus+30 %Haushaltseinkommen unter 40.000 € brutto/Jahr

Wichtig: Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 € pro Wohneinheit (bei vorliegendem iSFP bis zu 60.000 € für Gebäudehüllen-Maßnahmen).

BAFA vs. KfW – Welche Förderung passt zu Ihnen?

Seit der Reform 2024 teilen sich BAFA und KfW die Zuständigkeiten. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, den richtigen Antragspfad zu finden:

BAFA-Förderung

  • Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen
  • Anlagentechnik: Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich
  • Art: Direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar)
  • Förderung: 15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %

KfW-Förderung (Heizungstausch)

  • Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie
  • Anschluss an Wärmenetz
  • Innovative Heiztechnik (z. B. Brennstoffzelle)
  • Art: Direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar)
  • Förderung: 30 % Basis + diverse Boni = bis 70 %

Nicht sicher, welches Programm für Ihr Vorhaben das richtige ist? Kein Problem – wir analysieren Ihre Situation und stellen den Antrag beim richtigen Träger. Erfahren Sie mehr über die KfW-Fördermöglichkeiten oder vereinbaren Sie direkt ein Beratungsgespräch.

Ablauf der Antragstellung mit EWI

Wir übernehmen für Sie den gesamten Förderprozess – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung. So stellen wir sicher, dass kein Fördergeld auf der Strecke bleibt.

1

Erstberatung & Fördermittelcheck

Wir analysieren Ihr Gebäude, Ihre Sanierungswünsche und ermitteln die optimale Förderstrategie. Dabei prüfen wir, ob ein iSFP als Grundlage sinnvoll ist, um den 5 %-Bonus zu sichern.

2

Technische Projektbeschreibung

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) – das Herzstück Ihres Förderantrags. Darin werden alle technischen Parameter und Anforderungen dokumentiert.

3

Antragstellung

Wir stellen den Antrag elektronisch bei der BAFA oder KfW. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. Ein Vertrag mit Rücktrittsvorbehalt ist jedoch zulässig.

4

Umsetzung der Maßnahme

Während der Bauphase stehen wir für fachliche Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Baubegleitung, um die förderkonforme Ausführung sicherzustellen.

5

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir den Verwendungsnachweis (VN), prüfen die Handwerkerrechnungen und bestätigen die fachgerechte Umsetzung gegenüber der Förderstelle.

6

Auszahlung

Die BAFA bzw. KfW überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Die typische Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen nach Eingang des Verwendungsnachweises.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um BEG Einzelmaßnahmen, Förderanträge und den Ablauf bei EWI Energieberatung.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 %. Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % und einen Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem Bruttoeinkommen unter 40.000 € pro Jahr. In Summe sind bis zu 70 % Förderung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Wärmepumpenberatung.
Brauche ich einen Energieberater für den BAFA-Antrag?
Für die meisten BEG-EM-Förderungen ist die Einbindung eines dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt die förderfähigen Maßnahmen. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte übernehmen wir diese Aufgabe für Sie – und sorgen dafür, dass Ihr Antrag beim ersten Anlauf bewilligt wird.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung?
Seit 2024 wickelt die KfW die Förderung für den Heizungstausch (BEG EM Heizung) ab, während die BAFA weiterhin für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig ist. Darüber hinaus bietet die KfW zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Mehr dazu auf unserer Seite zur KfW-Förderung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAFA-Antrags?
Die Bearbeitungszeit bei der BAFA beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht wird, um Nachforderungen und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden.
Kann ich BAFA-Förderung und iSFP-Bonus kombinieren?
Ja. Wenn eine Maßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Das erhöht die Förderung von 15 % auf 20 % und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Wir empfehlen daher, einen iSFP erstellen zu lassen, bevor Sie Einzelmaßnahmen beantragen.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen?
Ja, die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Bereits ein unterschriebener Handwerkervertrag kann als Vorhabenbeginn gewertet werden und damit zum Verlust der Förderung führen. Allerdings ist ein Vertrag mit ausdrücklichem Rücktrittsvorbehalt bei Nicht-Bewilligung der Förderung zulässig. Wir beraten Sie hierzu im Detail, damit Sie kein Risiko eingehen.

Maximale Förderung für Ihr Sanierungsprojekt sichern

Lassen Sie kein Fördergeld liegen. Als zertifizierte Energieberater in München kennen wir jeden Bonus und jede Frist. Wir beantragen Ihre BAFA- oder KfW-Förderung professionell und zuverlässig – damit Sie sich auf Ihre Sanierung konzentrieren können.

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