BAFA.
»Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)« bei der BAFA —Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Lüftung. Antragstellung, Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis aus einer Hand.
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Was BAFA bezuschusst
Die BAFA BEG EM deckt alles rund um die Gebäudehülle und Anlagentechnik ab — Heizungstausch läuft seit 2024 bei KfW 458.
Gebäudehülle
Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster, Haustüren, sommerlicher Wärmeschutz.
Anlagentechnik
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Mess- und Regeltechnik, digitale Systeme.
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Heizungsoptimierung über 2 Jahre.
Fachplanung & Baubegleitung
50 % Zuschuss auf Energieberaterleistung — max. 5.000 €/WE, max. 20.000 € pro Vorhaben gesamt.
Vom Antrag zur Auszahlung
Vor Beauftragung
Antrag + Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater beim BAFA-Portal einreichen.
Zuwendungsbescheid
BAFA bestätigt in der Regel innerhalb von 2–6 Wochen. Erst danach Auftrag an Handwerker.
Umsetzung
Maßnahme fristgerecht ausführen — BAFA setzt Deadlines, die eingehalten werden müssen.
Verwendungsnachweis
Rechnungen + Fachunternehmererklärung einreichen — Auszahlung 4–8 Wochen später.
01Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung?+
15 % Grundförderung, +5 % iSFP-Bonus = 20 % auf förderfähige Kosten. Ohne iSFP max. 30.000 €/WE förderfähig, mit iSFP 60.000 €/WE — pro Kalenderjahr. Bei bereits vorliegendem iSFP profitieren Sie automatisch vom Bonus.
02Brauche ich einen Energieberater für den BAFA-Antrag?+
Ja — für BEG-EM-Maßnahmen ist die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt die TPB und bestätigt die förderfähigen Maßnahmen.
03Was ist der Unterschied zu KfW 458?+
BAFA BEG EM = Hülle + Anlagentechnik (ohne Heizung). KfW 458 = nur Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie). Beide sind kombinierbar.
04Muss ich vor oder nach der Maßnahme beantragen?+
Zwingend VORHER. Antrag muss vor Auftragsvergabe/Liefer-Leistungsvertrag gestellt und bewilligt sein. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.
Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.
Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.
Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger
Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.
Prognosen, keine Garantien
Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.
Förder- und Gesetzeslage — Stand heute
Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.
Befunde im Bauprozess
Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.
Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich.
80807 München
KfW-BEG-Sachverständiger
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