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01  /  Leistung · Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · München

KfW 458.

»Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)« aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Zuschuss beim Umstieg auf erneuerbare Heizung — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie. Grund­förderung plus Klima-Geschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus ergeben bis 70 %.

Erstgespräch vereinbaren
Grundförderung
30 %
Max. Zuschuss
bis 70 %
Max. förderfähig
30.000 € (1. WE)
Deckel kombiniert
70 %
Grund 30 + Klima/Speed 20 + Einkommen 30 + iSFP 5 + Effizienz 5 — additiv bis Deckel
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen
§ 02 / Bausteine

Wie die 70 % zustande kommen

Die KfW 458 setzt sich aus fünf Zuschussbausteinen zusammen, die additiv bis zum Deckel von 70 % wirken.

01

Grundförderung 30 %

Auf alle förderfähigen Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Hybrid (innerhalb GEG-Anforderungen).

02

Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 %

Nur Selbstnutzer. Austausch funktionierender Gas-Heizung (≥ 20 Jahre alt) ODER Öl-/Kohle-/Strom-Direkt-Heizung (Alter egal). Staffelt ab 2029 ab: 17 %, ab 2031 14 %.

03

Einkommensbonus 30 %

Haushalts-Bruttojahreseinkommen ≤ 40.000 € (Durchschnitt der beiden Vorvorjahre). Nur selbstnutzende Eigentümer, 1. WE.

04

iSFP-Bonus +5 %

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist der Heizungstausch Bestandteil, kommen 5 Prozentpunkte dazu.

05

Effizienzbonus +5 %

Bei natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder Sole-/Wasser-/Abwasserwärmepumpen.

§ 03 / Voraussetzungen

Was Sie beachten müssen

01

Hydraulischer Abgleich

Pflicht vor Inbetriebnahme — Verfahren B dokumentiert, Nachweis beigelegt.

02

GEG-Konformität

Neue Heizung muss 65-%-EE-Regel erfüllen oder technisch gleichwertig sein.

03

Antrag vor Beauftragung

KfW-Zuschuss-Portal — Lieferung/Montage-Vertrag erst nach Zusage unterschreiben.

04

Fachunternehmer

Installation durch qualifiziertes Fachunternehmen, FU-Erklärung für Auszahlung.

§ 04 / Fragen

Häufig gefragt

Alle FAQs
01Was ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus genau?+

Ein Zuschuss-Aufschlag von 20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch. Voraussetzung: Gas-Heizung ≥ 20 Jahre alt ODER Öl-/Kohle-/Strom-Direktheizung (Alter egal). Der Bonus sinkt ab 2029 auf 17 %, ab 2031 auf 14 %.

02Was zählt als Einkommen unter 40 k €?+

Das Haushalts-Bruttojahreseinkommen als Durchschnitt der beiden Vorvorjahre — also für Anträge 2026 der Durchschnitt aus 2024 + 2025. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen laut Einkommensteuerbescheid (keine Sonderausgaben-Abzüge, kein zvE).

03Gibt es KfW 458 auch für Vermieter?+

Grundförderung und Effizienzbonus ja. Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus nur für selbstnutzende Eigentümer der 1. Wohneinheit.

04Wie lange dauert die Bewilligung?+

Zuschusszusage meist in 2–4 Wochen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises Auszahlung in 4–8 Wochen.

§ 06 / Hinweise

Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.

Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.

01

Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger

Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.

02

Prognosen, keine Garantien

Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.

03

Förder- und Gesetzeslage — Stand heute

Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.

04

Befunde im Bauprozess

Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.

§ 07
Kontakt

Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich.

Telefon
+49 89 277 82 770
Mo – Fr 09:00 – 18:00
Büro
Schopenhauer Straße 71
80807 München
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen