AGB.
Vertragspartner & Anwendung
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EWI und dem Auftraggeber über Ingenieur-, Beratungs- und Berechnungsleistungen, insbesondere:
- individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) nach BAFA-Richtlinie
- Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831
- Hydraulischer Abgleich (Verfahren A und B)
- Wärmepumpen-Auslegung nach VDI 4645
- GEG-Nachweise (Neubau und Bestand)
- Energieausweise (Bedarf und Verbrauch) nach GEG
- Berechnungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Fördermittel-Beratung und Antragstellung (BAFA BEG EM, KfW, FKG München)
- Baubegleitung nach KfW-Richtlinie
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EWI Vertragsbestandteil.
(4) Für Bestellungen über heimpass.de gelten gesonderte AGB dort.
Vertragsschluss, Angebote
(1) Angebote von EWI sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme (Brief, E-Mail, Partner-Portal) oder Beginn der Leistungsausführung zustande (§ 126b BGB).
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots kann EWI Unterlagen anfordern.
Leistungsumfang, Werk- vs. Dienstvertrag
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. EWI schuldet:
- Bei Berechnungs- und Nachweisleistungen einen konkreten Arbeitserfolg im Sinne eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB).
- Bei Beratungs-, Antrags- und Baubegleitungsleistungen eine fachgerechte Tätigkeit im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) — kein Erfolg geschuldet.
(2) Leistungen werden nach GEG, einschlägigen DIN-Normen (DIN EN 12831, DIN V 18599) und Förderrichtlinien erbracht.
(3) Nachunternehmer zulässig — EWI bleibt Vertragspartner.
(4) Leistungen erfolgen überwiegend remote. Vor-Ort-Termine nur vereinbart/erforderlich. Fahrtkosten nach § 5 Abs. 3.
(5) Zeitpläne sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig zur Verfügung:
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Baujahr und Bauunterlagen soweit vorhanden
- Bestandsfotos (Außen, Innen, Haustechnik)
- Datenblätter und Baujahr Heizungs- und Lüftungsanlagen
- Verbrauchsabrechnungen der letzten 1–3 Jahre
- Eigentümerdaten, Grundbuchauszug soweit erforderlich
- bei Förderanträgen: Kostenvoranschläge, IBAN, steuerliche Unterlagen
(2) Angaben müssen richtig und vollständig sein. EWI prüft Richtigkeit nicht.
(3) Bei fehlender Mitwirkung — nach Nachfrist — kann EWI außerordentlich kündigen (§ 642 BGB).
(4) Fehlende Mitwirkung verlängert Fristen entsprechend.
Zahlung & Fahrtkosten
(1) Vergütung gemäß Angebot. Preise netto zzgl. USt (ggü. Verbrauchern brutto).
(2) Festpreis-Abrechnung; bei Zeithonorar gilt angegebener Stundensatz, angefangene Viertelstunden aufgerundet.
(3) Fahrtkosten: 0,42 €/km ab 80807 München. Reisezeit 50 % des Stundensatzes. Reisen nach Aufwand (Beleg).
(4) Rechnungen fällig innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Überweisung oder SEPA-Basislastschrift.
(5) Ab 1.500 € netto / bei NWG / mehrstufigen Anträgen / Baubegleitung — Abschlagszahlungen zulässig (§ 632a BGB).
(6) Verzug: Zinsen nach § 288 BGB. Ggü. Unternehmern 9 PP über Basiszinssatz + 40 € Pauschale.
(7) Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.
Lieferzeiten & Höhere Gewalt
(1) Lieferzeiten ab vollständigen Unterlagen und Angebotsfreigabe. Richtwerte, wenn nicht als verbindlich vereinbart.
(2) Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnung, Pandemie, Cyberangriff, Energieausfall — verlängern Fristen angemessen.
(3) Teilleistungen zulässig, soweit zumutbar.
Urheberrecht
(1) Erstellte Berichte, Berechnungen, Pläne sind urheberrechtlich geschützt. EWI bleibt Rechteinhaber.
(2) Mit vollständiger Zahlung: einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck.
(3) Weitergabe an Dritte und gewerbliche Weiterverwertung nur mit schriftlicher Zustimmung.
(4) EWI darf den Auftrag anonymisiert als Referenz nennen; Namensnennung nur mit Zustimmung.
Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten §§ 634 ff. BGB. Verjährung gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Abnahme (außer Bauwerksleistungen: 5 Jahre). Ggü. Verbrauchern stets gesetzliche Verjährung.
(2) Mängel unverzüglich in Textform anzeigen. EWI hat zunächst Nacherfüllungsrecht (2 Versuche).
(3) Bei Dienstleistungen §§ 611 ff. BGB — kein Erfolg geschuldet (z. B. keine Förderbewilligungs-Gewähr).
(4) Abnahme durch ausdrückliche Erklärung oder rügelose Nutzung über 4 Wochen nach Übergabe.
Haftungsbeschränkung
(1) Uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper/Leben/Gesundheit, Produkthaftungsgesetz und Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit von Kardinalpflichten: beschränkt auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, max. Höhe der Auftragssumme (netto) pro Schadensfall.
(3) Sonst — einfache Fahrlässigkeit bei nicht-wesentlichen Pflichten — Haftung ausgeschlossen.
(4) EWI unterhält Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis auf Wunsch.
(5) Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter.
Verbraucher-Widerrufsrecht
Bei Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
Widerrufsbelehrung — Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Begründung diesen Vertrag zu widerrufen. Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
Erklärung an: EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH, Schopenhauer Straße 71, 80807 München, info@ewi.energy, +49 89 277 82 770.
Folgen: Rückzahlung aller Zahlungen binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung, mit demselben Zahlungsmittel.
Vorzeitiges Erlöschen: Bei Ausführungsbeginn während Widerrufsfrist mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung — Wertersatz nach § 357 Abs. 8 BGB. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
Kein Widerrufsrecht besteht bei Unternehmern, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere Berechnungs-Partner.
Datenschutz
(1) Verarbeitung nach DSGVO und BDSG (Art. 6 Abs. 1 lit. b + c DSGVO).
(2) Details in der Datenschutzerklärung.
(3) Bei Verarbeitung von Endkundendaten für Geschäftskunden wird AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen (vgl. § 13).
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur zeitlich unbegrenzten Geheimhaltung vertraulicher Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Berechnungs-Partner
(1) Berechnungs-Partner sind Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher-Widerrufsrecht (§ 10) nicht anwendbar.
(2) Partner bleibt im Verhältnis zu seinem Endkunden eigenverantwortlicher Vertragspartner.
(3) Partnerrabatt nicht übertragbar.
(4) Bei Übermittlung von Endkundendaten: AVV nach Art. 28 DSGVO.
(5) Ergebnisse auf Wunsch im White-Label-Format. Partner stellt EWI von Ansprüchen Dritter frei, soweit nicht EWI-Verschulden.
Streitbeilegung
(1) OS-Plattform der EU: ec.europa.eu/consumers/odr. EWI-Kontakt: info@ewi.energy.
(2) EWI nimmt an Verbraucherschlichtungsverfahren nicht teil (§ 36 VSBG).
Schlussbestimmungen
(1) Recht der BRD unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften des Heimatstaats bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort: München.
(3) Gerichtsstand: München (ggü. Kaufleuten, jur. Personen öffentlichen Rechts, Sondervermögen).
(4) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt übrige nicht.
(5) Änderungen der AGB werden in Textform mitgeteilt. Zustimmungsfiktion bei Nicht-Widerspruch innerhalb 6 Wochen (nicht für Hauptleistungspflichten/Entgelt).