Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren.
Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Warum benötige ich einen Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsplan (iSFP) bietet eine maßgeschneiderte Herangehensweise an die Sanierung Ihres Gebäudes.
Durch den Einsatz des iSFP erhält man einen Überblick über die Optionen einer energetischen Sanierung sowie Empfehlungen zu deren Umsetzung und Priorisierung.
Mit sinnvollen Sanierungen kann der Energieverbrauch (z.B. Gas, Öl, Strom) reduziert und somit Kosten gespart werden.
Der Umfang des persönlichen Sanierungsplans ist dabei an Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgerichtet.
Der iSFP kann einzelne Maßnahmen oder auch eine umfassende Sanierung des Gebäudes umfassen.
Was beinhaltet der iSFP?
Präsentation von Vorschlägen zur Energieeinsparung mit detaillierter Kostenaufstellung, Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien.
Vergleich des aktuellen Energiebedarfs mit dem prognostizierten Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Vergleich der aktuellen CO2-Emissionen mit den voraussichtlichen CO2-Emissionen nach Durchführung der Maßnahmen.
Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen.
Unser Service
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Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen
Umfassender Überblick des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes
Empfehlungen zu wirksamen Sanierungsmaßnahmen mit hohem Einsparpotenzial
Kosten-Nutzen-Übersicht
Bis zu 50% der Kosten des iSFP werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen
Zusätzliche 5% Förderung beim BAFA sowie KfW durch die förderfähigen Maßnahmen im iSFP möglich
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich darf jeder Gebäude-Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
Sofern der Hauseigentümer für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans jedoch Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, ist eine BAFA-Zulassung des Energieberaters erforderlich.
Bezüglich der Ausstellungsberechtigung gelten dann die gleichen Anforderungen an den Energieberater, die vom BAFA bereits für die Energieberatung für Wohngebäude festgelegt wurden.
Das BAFA fördert im Rahmen des Programms „Energieberatung für Wohngebäude“ erstellte iSFP seit dem 01.07.2017.
Anstatt des bis dahin zu erstellenden Energieberatungsberichtes kann im Rahmen des Förderprogramms auch ein iSFP eingereicht werden.
Wie bisher, gibt es auch hier die Möglichkeit, die iSFPs nachzubessern. Die Fördersätze wurden zum 01.02.2020 angehoben:
Es werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gezahlt, höchstens 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.
Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch Vorschläge für die künftige Heiztechnik gemacht, die gleich berücksichtigt werden können. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer mit dem Thema befasst, desto besser ist er auch für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist.
Zwischen dem Erstellungsdatum des Sanierungsfahrplans und dem Zeitpunkt des Austausches der Heizanlage dürfen nicht mehr als 5 Jahre liegen. Sollte ein Sanierungsfahrplan (oder eine als gleichwertig anerkannte BAFA-Vor-Ort-Beratung) zum Zeitpunkt, in dem die Nutzungspflicht entsteht (also bei Heizungstausch) älter als 5 Jahre sein, müsste ein neuer Sanierungsfahrplan erstellt werden.
Für einen Sanierungsfahrplan, der bei Heizungstausch nicht älter als 5 Jahre ist oder der erst nach einem Heizungstausch erstellt wird, genügt es, diesen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einmalig vorzulegen. Der Sanierungsfahrplan muss bis zu einem erneuten Heizungstausch nicht aktualisiert beziehungsweise erneut ausgestellt werden.
Unsere Preise und BAFA-Förderung
1 - 2 Wohneinheiten
Gesamt: ab 1.045 EUR**
3 - 10 Wohneinheiten
Gesamt: ab 1.345 EUR**
11+ Wohneinheiten
Auf Anfrage
*Ab dem 01.07.23 wird die Fördersumme nach Antragstellung und anschließendem Zuwendungsbescheid von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt an Sie ausgezahlt.
**Die Gesamtsumme ist bei Auftragsannahme an uns zu entrichten.