B2B-Partner.
EWI übernimmt Ihre Berechnungen und Nachweise — iSFP, Heizlast, DIN V 18599, Wärmebrücken. Bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet, normkonform, DSGVO-konform. Sie behalten den Kundenkontakt und die Aufnahme vor Ort, wir liefern die Berechnung.
Kostenlose EinstiegsberatungBeratung · Berechnung · Begleitung
Was wir übernehmen
Rechen- und Nachweisleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude — im Unterauftrag, unter Ihrem Namen.
iSFP-Erstellung
Individueller Sanierungsfahrplan auf Basis Ihrer Aufnahme vor Ort — druckfertig inklusive Umsetzungshilfe, Bedarfsberechnung und förderfähiger BAFA-Dokumentation.
Heizlast DIN EN 12831
Raumweise Heizlastberechnung — Voraussetzung für die Wärmepumpen-Auslegung, für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für KfW-Anträge.
DIN V 18599 Nachweis
GEG-konforme Energiebilanz für Neubau und Bestand. Auch Nichtwohngebäude mit Mehrzonenmodell.
Nachweise & Wärmebrücken
Technische Projektbeschreibung (TPB) und Technischer Projektnachweis (TPN) für BEG-Einzelmaßnahmen, Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
Was Sie gewinnen
Zeit
Sie geben die vereinbarten Berechnungsaufgaben an uns ab und können sich auf Kundenbetreuung, Planung und Umsetzung konzentrieren.
Qualität
Bei der Deutschen Energie-Agentur gelisteter Energieeffizienz-Experte, prüfsichere Berechnungssoftware (EVEBI, ZUB Helena), Vier-Augen-Prinzip bei förderrelevanten Dokumenten.
Rabatt + Garantie
25 % Rabatt auf das erste gemeinsame Projekt für B2B-Neukunden. Entspricht unsere Leistung trotz angemessener Nachbesserungsmöglichkeit nicht dem vereinbarten Umfang, erstatten wir das dafür bereits gezahlte Honorar. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
White-Label-Option
Auf Wunsch Dokumente in Ihrem Corporate Design. Sie bleiben Vertragspartner, wir liefern unter Ihrem Briefkopf. DSGVO-konformer AVV inklusive.
So beginnt die Zusammenarbeit
Erstgespräch
Online oder vor Ort — wir klären Projektarten, Volumen, AVV und White-Label-Wünsche. Pauschalen oder Einzelabrechnung.
Ihr Partnerzugang
Im Kundenbereich laden Sie Unterlagen zu Ihrem Projekt hoch, sehen den Bearbeitungsstand und rufen fertige Dokumente ab.
Projekt-Übergabe
Sie laden Pläne und Gebäudedaten hoch. Nach Sichtung der Unterlagen stimmen wir Leistungsumfang, Start und Liefertermin mit Ihnen ab.
Abrechnung
Netto auf Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage. Monatliche Sammelrechnung bei mehreren Projekten möglich.
01Wer ist Vertragspartner des Endkunden?
+
Standardmäßig Sie. EWI tritt als Unterauftragnehmer auf. Auf Wunsch (z. B. bei Haftungsfragen oder Förderantrag) können wir auch direkt einen Vertrag mit dem Endkunden schließen — dann läuft die Abrechnung parallel.
02Ist das DSGVO-konform?
+
Die erforderlichen Datenschutzvereinbarungen stimmen wir vor Beginn der Zusammenarbeit mit Ihnen ab. Informationen zu Hosting, eingesetzten Diensten und Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
03Wie ist die Preisgestaltung?
+
Sie erhalten ein Angebot für den vereinbarten Leistungsumfang. Für das erste gemeinsame Projekt bieten wir B2B-Neukunden 25 % Rabatt und eine Geld-zurück-Garantie.
04Wie schnell liefern Sie?
+
Den Liefertermin vereinbaren wir nach Sichtung der Unterlagen. Er hängt von Umfang, Datenstand und verfügbarer Kapazität ab. Einen besonderen Zeitbedarf besprechen Sie am besten vor der Beauftragung mit uns.
Auch relevant
Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.
Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.
Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger
Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.
Prognosen, keine Garantien
Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.
Förderbedingungen im konkreten Vorhaben
Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die für Ihr Vorhaben geltenden Programmbedingungen und die Förderzusage. Vor Antragstellung klären wir die erforderlichen technischen Nachweise und den aktuellen Stand.
Befunde im Bauprozess
Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.
Kostenlose Einstiegsberatung anfragen.
80807 München
KfW-BEG-Sachverständiger
Bewertungen auf Google ansehen