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Ratgeber· Förderung · 17. Juni 2026

Heizungsförderung 2026

Der Heizungstausch wird 2026 über die KfW (Programm 458) gefördert — mit 30 % Grundförderung plus Boni bis maximal 70 % Zuschuss. Welche Heizungen förderfähig sind, wie hoch die Boni ausfallen und wie der Antrag läuft.

Wer 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen ein klimafreundliches System tauscht, wird vom Staat gefördert — und zwar großzügig. Seit 2024 läuft die Heizungsförderung nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458). Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Heizungen förderfähig sind, wie die Boni zusammenspielen und worauf es beim Antrag ankommt.

Kurz gesagt:

Der Heizungstausch wird über die KfW (Programm 458) mit 30 % Grundförderung plus Boni gefördert. Selbstnutzer kommen mit Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %) auf bis zu 70 % Zuschuss — gedeckelt auf 70 %. Förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit. EWI aus München übernimmt Förderstrategie, Bestätigung zum Antrag (BzA) und Begleitung bis zur Auszahlung.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die KfW-Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich addieren. Der Gesamtzuschuss ist auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle förderfähigen Heizungen
Klima-Geschwindigkeitsbonus+20 %Austausch einer funktionierenden Gas-/Öl-/Kohle-Heizung (Gas ≥ 20 Jahre), nur Selbstnutzer. Sinkt ab 2029 schrittweise.
Einkommensbonus+30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE) ≤ 40.000 €, nur Selbstnutzer
Effizienzbonus Wärmepumpe+5 %natürliches Kältemittel (z. B. R290) oder Sole-/Wasser-Wärmepumpe
Gesamt-Deckelmax. 70 %additive Summe aller Boni

Wichtig: Einen iSFP-Bonus gibt es bei der KfW-Heizungsförderung nicht — der gilt ausschließlich bei BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Auch einen separaten 50-%-Zuschuss für die Baubegleitung gibt es beim reinen Heizungstausch nicht; diese Kosten zählen lediglich innerhalb des Förderdeckels zu den förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten und Rechenbeispiel

Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten — nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten. Diese sind je Wohneinheit gedeckelt:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 €
  • 2.–6. Wohneinheit: je + 15.000 €
  • ab 7. Wohneinheit: je + 8.000 €

Rechenbeispiel — Wärmepumpe im Einfamilienhaus (1 WE):

Förderfähige Kosten: 30.000 €
Nur Grundförderung (30 %): 9.000 € Zuschuss
+ Klima-Geschwindigkeitsbonus (50 %): 15.000 € Zuschuss
Maximal (70 %): 21.000 € Zuschuss
Bei einer Biomasseheizung mit < 2,5 mg/m³ Feinstaub zusätzlich + 2.500 €.

Welche Heizungen werden gefördert?

  • Wärmepumpe (Luft, Sole/Erdreich, Wasser)
  • Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) — mit Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € bei niedrigem Feinstaubausstoß
  • Solarthermie
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • Brennstoffzellenheizung / wasserstofffähige Heizung
  • Wärmepumpen-Hybrid

Der Einkommensbonus: 30 % extra für selbstnutzende Eigentümer

Der Einkommensbonus ist der größte Einzelbonus und macht den Unterschied zwischen 50 % und 70 % Förderung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von höchstens 40.000 € — also nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Wert aus dem Einkommensteuerbescheid.

Gewertet wird der Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres vor Antragstellung: Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das zvE der Jahre 2023 und 2024, nachzuweisen per Einkommensteuerbescheid. Der Bonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum.

Ergänzungskredit KfW 358/359 — für den Eigenanteil

Den Teil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist, können Sie über den zinsgünstigen Ergänzungskredit KfW 358/359 finanzieren — bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage nach der BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie (KfW 458 und/oder BAFA). Selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € erhalten über Programm 358 zusätzlich eine Zinsverbilligung.

Heizungsoptimierung statt Tausch? Das fördert die BAFA

Wer seine Heizung nicht tauscht, sondern optimiert (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung der Rohrleitungen), wird über die BAFA-Einzelmaßnahmen gefördert: 15 % der Kosten, mit einem aktuellen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Mehr dazu im Ratgeber „Hydraulischer Abgleich“.

Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG

Wenn Sie keine KfW-Förderung nutzen, können Sie für den Heizungstausch am selbstgenutzten Eigenheim (älter als 10 Jahre) alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG ansetzen: 20 % der Kosten über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), maximal 40.000 € pro Objekt. Wichtig: Steuerbonus und KfW-/BAFA-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus — welcher Weg sich lohnt, rechnen wir im Erstgespräch durch.

Was ändert sich 2026 bei der Heizungsförderung?

Die Fördersätze der KfW-Heizungsförderung gelten 2026 unverändert weiter. Allerdings läuft die Bundesförderung für effiziente Gebäude derzeit unter vorläufiger Haushaltsführung — die Programme laufen zu den bestehenden Sätzen, aber Mittelverfügbarkeit und Antragszeitpunkt sollten im Blick bleiben. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt zudem ab 2029 schrittweise (von 20 % auf 17 %, ab 2031 auf 14 %) — wer den Austausch ohnehin plant, fährt mit einem frühen Antrag also günstiger.

So läuft der Antrag — und warum die Reihenfolge entscheidet

  • Bestätigung zum Antrag (BzA): vor dem KfW-Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen.
  • Antrag vor Vertrag: Der Antrag muss vor dem unbedingten Liefer-/Leistungsvertrag gestellt werden — oder der Vertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
  • Umsetzung & Nachweis: Nach Einbau erfolgt die Bestätigung nach Durchführung; der Zuschuss wird ausgezahlt.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Der Heizungstausch wird 2026 über die KfW (Programm 458) gefördert: 30 % Grundförderung plus Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %). Die Boni sind additiv, der Gesamtzuschuss ist auf maximal 70 % gedeckelt. Förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Wann bekommt man 70 % Förderung für eine Wärmepumpe?

Die maximalen 70 % erreichen selbstnutzende Eigentümer durch Kombination: 30 % Grundförderung + 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (Austausch einer funktionierenden alten Öl-/Gasheizung) + 30 % Einkommensbonus (zvE bis 40.000 €). Der Effizienzbonus von 5 % kommt rechnerisch obendrauf, der Gesamtzuschuss bleibt aber bei 70 % gedeckelt.

Werden Wärmepumpen 2026 noch gefördert?

Ja. Wärmepumpen (Luft, Sole/Erdreich, Wasser) sind 2026 über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) weiter förderfähig — mit 30 % Grundförderung plus Boni bis maximal 70 %. Die Programme laufen 2026 unter vorläufiger Haushaltsführung zu den bestehenden Sätzen weiter.

Wie viel Zuschuss bekomme ich beim Heizungstausch?

Beispiel Einfamilienhaus (1 WE): förderfähig sind 30.000 €. Bei 30 % Grundförderung sind das 9.000 € Zuschuss, bei 50 % (mit Klima-Geschwindigkeitsbonus) 15.000 €, bei den maximalen 70 % 21.000 €. Bei einer Biomasseheizung mit niedrigem Feinstaubausstoß kommen 2.500 € hinzu.

Wer beantragt die Heizungsförderung — ich oder der Energieberater?

Für den KfW-458-Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen erstellt. EWI aus München übernimmt Förderstrategie, BzA und Begleitung bis zur Auszahlung. Der Antrag muss vor dem unbedingten Liefer-/Leistungsvertrag gestellt werden.

Was ist der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung?

Der Einkommensbonus von 30 % gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von höchstens 40.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres vor Antragstellung (Antrag 2026 → zvE 2023 und 2024), nachzuweisen per Einkommensteuerbescheid. Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen.

Fazit: Bis zu 70 % — mit der richtigen Strategie

Die Heizungsförderung 2026 ist eine der attraktivsten Förderungen überhaupt — bis zu 70 % Zuschuss und zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit. Entscheidend sind die richtige Bonus-Kombination, die korrekte Reihenfolge (Antrag vor Vertrag) und der passende Nachweis des Einkommensbonus.

EWI aus München übernimmt die komplette Förderabwicklung — von der Bestätigung zum Antrag über die Förderstrategie bis zum Verwendungsnachweis. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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