Förderantrag.
Wir stellen Ihren KfW- und BAFA-Förderantrag — von der Förderstrategie über die Antragstellung vor Beauftragung bis zum Verwendungsnachweis und der Auszahlung. Ein Ansprechpartner für alle BEG-Programme.
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EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH aus München übernimmt Ihren kompletten KfW- und BAFA-Förderantrag in München, Bayern und Baden-Württemberg: Wir entwickeln die wirtschaftlichste Förderstrategie, stellen den Antrag vor Beauftragung (Bestätigung zum Antrag bzw. technische Projektbeschreibung), begleiten die Umsetzung und reichen den Verwendungsnachweis ein — bis der Zuschuss ausgezahlt ist. Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte decken wir alle BEG-Programme ab: BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW 458 Heizung, KfW 261 Komplettsanierung und den klimafreundlichen Neubau.
Welche Anträge wir für Sie stellen
Zuerst prüfen wir, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben am meisten herausholt — dann stellen wir den passenden Antrag.
BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung: 15 %, mit iSFP 20 % — bis 60.000 € je Wohneinheit und Jahr förderfähig.
KfW 458 – Heizungstausch
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie: 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis 70 %.
KfW 261 – Komplettsanierung
Sanierung zum Effizienzhaus: Tilgungszuschuss bis 45 %, bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit.
BAFA EBW – Sanierungsfahrplan (iSFP)
50 % der Beratungskosten; der iSFP schaltet zusätzlich den 5-%-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen frei.
So läuft Ihr Förderantrag
Förderstrategie
Wir vergleichen die Pfade (z. B. KfW 261 vs. BAFA-Einzelmaßnahmen + KfW 458) und wählen den wirtschaftlichsten.
Antrag vor Beauftragung
Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. technische Projektbeschreibung (TPB) — der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein.
Umsetzung & Baubegleitung
Wir begleiten die Ausführung fachlich und dokumentieren die förderrelevanten Nachweise.
Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach Fertigstellung reichen wir Verwendungsnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein — bis das Geld fließt.
01Wer stellt den KfW- oder BAFA-Antrag — ich oder EWI?
+
EWI stellt den Antrag für Sie. Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehmen wir Förderstrategie, Antragstellung vor Beauftragung, technische Nachweise (BzA/TPB), Baubegleitung und den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung. Sie unterschreiben nur.
02Brauche ich für die Förderung zwingend einen Energieberater?
+
Für KfW 261, den klimafreundlichen Neubau und BAFA-Einzelmaßnahmen (Hülle/Anlagentechnik) ist ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. EWI ist gelistet und übernimmt diese Rolle. Beim reinen Heizungstausch (KfW 458) genügt teils die Fachunternehmererklärung — wir begleiten den Antrag trotzdem.
03Ist die Antragsbegleitung selbst förderfähig?
+
Ja. Fachplanung und Baubegleitung werden bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 261 mit 50 % bezuschusst (BAFA: max. 5.000 € je Wohneinheit). Beim iSFP übernimmt die BAFA 50 % der Beratungskosten.
04In welchen Regionen stellt EWI Anträge?
+
In München und ganz Bayern sowie in Baden-Württemberg. Die Antragstellung läuft bundesweit über die KfW- und BAFA-Portale — die Vor-Ort-Aufnahme machen wir im genannten Gebiet.
05Wie früh muss ich den Antrag stellen?
+
Vor Auftragsvergabe. KfW- und BAFA-Förderung setzen voraus, dass der Antrag vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags gestellt (bzw. mit aufschiebender Bedingung versehen) ist. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen — sprechen Sie uns also früh an.
Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.
Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.
Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger
Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.
Prognosen, keine Garantien
Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.
Förder- und Gesetzeslage — Stand heute
Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.
Befunde im Bauprozess
Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.
Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich.
80807 München
KfW-BEG-Sachverständiger
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