Das Vorhaben zuerst einordnen
Für Arbeiten an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und Heizungsoptimierung kommen BAFA-Einzelmaßnahmen infrage. Beim Heizungstausch gibt es eigene KfW-Programme. Eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus wird getrennt davon betrachtet. Auch die Förderung der Energieberatung ist ein eigenständiger Förderweg.
Fördersatz und förderfähige Kosten trennen
Ein Prozentsatz allein sagt noch nichts über Ihren Zuschuss aus. Entscheidend sind die anrechenbaren Ausgaben, Kostenobergrenzen, bereits genutzte Fördermittel und die Voraussetzungen persönlicher Boni. Beim iSFP-Bonus müssen zusätzlich die konkrete Maßnahme, der begünstigte Kostenanteil und die Fristen geprüft werden. Ein Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung nicht pauschal für sämtliche Arbeiten.
Förderwege gemeinsam planen
Verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude lassen sich nicht automatisch beliebig kombinieren. Neben einer doppelten Förderung können zeitliche und programmübergreifende Ausschlüsse bestehen. Vor einer Entscheidung beziehen wir deshalb auch frühere Anträge, Zusagen und Verwendungsnachweise ein. Steuerliche Möglichkeiten müssen gesondert geprüft werden.
Verträge und Antrag aufeinander abstimmen
Die Reihenfolge richtet sich nach dem konkreten Programm. Bei KfW 458 ist vor dem Antrag ein Vertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung erforderlich. Eine pauschale Regel „immer erst Antrag, dann Vertrag“ wäre deshalb falsch. Auch die kommunalen Programme haben eigene Vorgaben.
Was gilt in München?
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude wird regelmäßig angepasst. Frühere Förderangebote für Photovoltaikanlagen oder energetische Sanierungsberatung stehen nicht automatisch weiterhin offen. Prüfen Sie deshalb die aktuell beantragbaren Maßnahmen und die für Ihren Antrag geltende Richtlinie.
Originalquellen
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