Maßnahmen-Infoblatt in Version 11.0
Die neue Fassung behandelt unter anderem Kombinationen, WPB und serielle Sanierung. Maßgeblich ist das Original; einzelne Übersichtsseiten nennen noch die frühere Version.
EWI · Förderung und Fachwissen
Förderwege, Voraussetzungen und Änderungen für Ihre Planung. Wählen Sie das passende Thema und prüfen Sie die Bedingungen für Ihr Vorhaben.
Die neue Fassung behandelt unter anderem Kombinationen, WPB und serielle Sanierung. Maßgeblich ist das Original; einzelne Übersichtsseiten nennen noch die frühere Version.
Die Beantragung der Erweiterungen ist ab 24.09.2026 angekündigt. Am heutigen Prüfstand 21.09. liegt dieser Termin noch in der Zukunft. Die nächste fachliche Prüfung ist deshalb für diesen Termin vorgesehen.
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15 % Grundförderung für die Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.4 a. Der iSFP-Bonus hat zusätzliche Bedingungen.
Erläuterung und OriginalquelleOhne iSFP beträgt die Ausgabengrenze bei Wohngebäuden 30.000 € für die erste, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Die Grenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr.
Bei erfüllten iSFP-Voraussetzungen erhöht sich die Staffel auf 60.000 / 30.000 / 15.000 €. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Anteil über der Grenze ohne iSFP. Erforderlich sind unter anderem mindestens 30.000 € förderfähige Investition je Maßnahme und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach einem geförderten iSFP; dieser muss bei Antragstellung vorliegen. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises muss die EBW-Förderung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
Beispiel, eine Wohneinheit und alle Voraussetzungen erfüllt: Bei 60.000 € ergeben 30.000 € × 15 % + 30.000 € × 20 % = 10.500 € Zuschuss. Kein iSFP-Bonus für Wärmeerzeugung oder Fachplanung.
30 % Grundförderung; persönliche Boni und Obergrenzen hängen vom Antrag und der Selbstnutzung ab.
Erläuterung und OriginalquelleFörderfähige Ausgaben: 28.000 € erste Wohneinheit, je 15.000 € zweite bis sechste, je 8.000 € weitere Wohneinheit. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bei erfüllten Voraussetzungen 16 Prozentpunkte.
Der Einkommensbonus beträgt 40 / 30 / 10 Prozentpunkte bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €. Ein einmaliger Familienzuschlag kann die Einkommensgrenzen um 10.000 € erhöhen.
Gesamtobergrenze: grundsätzlich 70 %, im beschriebenen Einkommens-Sonderfall bis 80 %. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Ab 01.02.2027 sind weitere Absenkungen vorgesehen. Angekündigte Änderungen für 2027 sind keine heutigen Förderansprüche.
Bis zu 150.000 € Förderkredit je Wohneinheit. Tilgungszuschuss passend zur erreichten Stufe und den nachgewiesenen Boni.
Erläuterung und OriginalquelleBasissätze: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE 5 %, EH 70 EE und EH 85 EE 0 %, Denkmal EE 5 %. Die NH-Klasse erhöht den jeweiligen Satz um 5 Prozentpunkte und setzt die passende Nachhaltigkeitszertifizierung voraus.
WPB und serielle Sanierung sind eigenständige Bonusprüfungen. Ein iSFP allein erhöht den Tilgungszuschuss nicht. Fachplanung und Baubegleitung werden in einem gesonderten Kostenrahmen berücksichtigt.
Die Erweiterung der seriellen Sanierung ist für den 24.09.2026 angekündigt. Für eine Antragstellung ab diesem Tag die dann gültigen Unterlagen heranziehen; die hier genannte Fassung ist der am 21.09. abgerufene Stand.
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, begrenzt nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Erläuterung und OriginalquelleMaximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Wohnungseigentümerversammlung sind zusätzlich einmalig 250 € je WEG vorgesehen.
Den Antrag vor Beginn der Beratung stellen. Die Beratungsförderung ist von einer späteren Investitionsförderung zu unterscheiden; ein iSFP ist noch keine Zusage für die Sanierungsmaßnahmen.
Modul 2 unterstützt eine Energieberatung nach DIN V 18599 mit 50 % des förderfähigen Honorars.
Erläuterung und OriginalquelleDie Zuschussgrenze richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche: unter 200 m² maximal 850 €, von 200 bis 500 m² maximal 2.500 €, über 500 m² maximal 4.000 €.
Der Beratungsbericht kann eine schrittweise Sanierung oder eine Sanierung in einem Zug untersuchen. Vor Beginn den Antrag stellen und die Antragsberechtigung für das konkrete Unternehmen beziehungsweise den Träger prüfen.
Förderkredit für neue Wohngebäude; Effizienz, Lebenszyklus und gegebenenfalls QNG bestimmen den Förderweg.
Erläuterung und OriginalquelleKlimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit, mit QNG bis zu 150.000 €. Die Gebäudestufe allein genügt nicht: Auch die jeweiligen Anforderungen an Emissionen, Wärmeerzeugung und Nachweise müssen erfüllt sein.
Die befristete Förderstufe EH 55 hat eigene Bedingungen und Fristen. Sie ist kein Ersatz für den Nachweis eines klimafreundlichen EH 40. Kreditkonditionen und Verfügbarkeit direkt vor Antragstellung auf der Produktseite prüfen.
Förderkredit bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben; Effizienzgebäude-Stufe und Antragsberechtigung gesondert prüfen.
Erläuterung und OriginalquelleSeit 21.07.2026 werden die Stufen 40, 55, 70 und Denkmal jeweils mit EE- oder NH-Klasse geführt. Die alte zusätzliche Förderung allein für die EE-Klasse entfällt. Den konkreten Tilgungszuschuss dem für den Antrag gültigen Merkblatt entnehmen.
Neue BEG-EM- und BEG-WG/NWG-Anträge lassen sich nicht ohne Weiteres parallel kombinieren.
Erläuterung und OriginalquelleDas Infoblatt V11.0 unterscheidet Altzusagen und neue Anträge seit 21.07.2026. Sind beide Förderungen nach den neuen Bedingungen erteilt, nennt es einen Abstand von drei Jahren.
Für den Fristbeginn gibt es abweichende Formulierungen in den amtlichen Hilfen. Deshalb hier kein pauschal berechneter frühester Antragstag. Vor Kombination die Zusagen, den Verwendungsnachweis und den jeweiligen Geltungsstand prüfen lassen.
Die Erläuterungen sind eine Auswahl. Die vollständigen Bedingungen und TFAQ stehen bei den jeweiligen Förderstellen.