Die Wärmepumpe ist die Heiztechnologie der Zukunft — und der Staat fördert den Umstieg großzügig. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Eigentümer bis zu 70% Zuschuss. In München kommt mit dem FKG-Programm sogar noch eine Zusatzförderung obendrauf. Wir zeigen Ihnen, welche Boni es gibt und wie Sie das Maximum herausholen.

BAFA Grundförderung: 30% für alle

Jeder Eigentümer, der eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält eine Grundförderung von 30% der förderfähigen Investitionskosten. Die Grundförderung gilt für alle Wärmepumpentypen — egal ob Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser. Voraussetzung ist, dass ein zugelassener Energieberater die Maßnahme begleitet und der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Klimageschwindigkeitsbonus: +20%

Wer seine funktionierende Öl-, Kohle- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre oder Konstanttemperaturkessel) freiwillig austauscht, erhält den Klimageschwindigkeitsbonus von 20%. Dieser Bonus belohnt Eigentümer, die nicht erst auf den Defekt warten, sondern proaktiv auf erneuerbare Energien umsteigen. Der Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer und wird ab 2029 schrittweise reduziert.

Einkommensbonus: +20%

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr erhalten zusätzlich den Einkommensbonus von 20%. Der Nachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid. Der Bonus ist mit allen anderen Boni kombinierbar.

Effizienzbonus: +5%

Einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5% gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen. Das betrifft Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel (z.B. Propan R290) nutzen oder Erdwärme bzw. Wasser als Wärmequelle erschließen. Damit fördert der Staat gezielt die umweltfreundlichsten Technologien.

Maximale Förderhöhe: 70% gedeckelt

Die einzelnen Boni sind frei kombinierbar, jedoch ist die maximale Förderquote auf 70% gedeckelt. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 EUR für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 EUR für die zweite bis sechste und 8.000 EUR für jede weitere Wohneinheit hinzu.

KfW Ergänzungskredit

Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) von bis zu 120.000 EUR beantragen. Bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 EUR erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt und hilft, den Eigenanteil zu finanzieren.

FKG München: Zusatzförderung on top

Münchner Eigentümer profitieren zusätzlich vom Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es +15%, für Grundwasser- und Erdwärmepumpen sogar +30% auf die förderfähigen Kosten. Die Kumulierung mit der Bundesförderung ist möglich — bis zu einer Gesamtförderquote von maximal 60%. Mehr dazu in unserem Artikel zum FKG München.

Rechenbeispiel: Luft-Wasser-Wärmepumpe für 30.000 EUR

Anhand einer typischen Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Installationskosten von 30.000 EUR zeigen wir drei Szenarien:

SzenarioFörderquoteZuschussEigenanteil
Nur Grundförderung30%9.000 EUR21.000 EUR
Grund + Klimabonus50%15.000 EUR15.000 EUR
Grund + Klima + Einkommensbonus70%21.000 EUR9.000 EUR
Grund + Effizienzbonus + Klimabonus55%16.500 EUR13.500 EUR

So beantragen Sie die Förderung

  1. Lassen Sie sich von einem zertifizierten Energieberater beraten
  2. Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein
  3. Stellen Sie den Förderantrag beim BAFA — vor Beginn der Maßnahme
  4. Nach Bewilligung: Beauftragen Sie den Fachbetrieb
  5. Nach Abschluss: Reichen Sie die Nachweise ein und erhalten den Zuschuss

Maximale Förderung sichern

Wir berechnen Ihre individuelle Förderquote, übernehmen die Antragstellung beim BAFA und begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der Planung bis zur Auszahlung.