Die Landeshauptstadt München fördert energetische Sanierungen über das bundesweite BEG-Programm hinaus mit einem eigenen Förderprogramm: dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Für Münchner Eigentümer bedeutet das: deutlich höhere Zuschüsse bei Wärmepumpen, Dämmung und weiteren Maßnahmen. Wir erklären, wie Sie das FKG optimal nutzen.

Was ist das FKG München?

Das FKG ist ein kommunales Förderprogramm der Stadt München, das die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gezielt ergänzt. Es richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet München und fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit zusätzlichen Zuschüssen. Das Programm ist Teil der Münchner Klimaschutzstrategie mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035.

FKG Fördersätze im Überblick

Gebäudehülle: +5% bis +20%

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle — also Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenstertausch — gewährt das FKG einen Zuschuss von 5% bis 20% auf die förderfähigen Kosten. Die genaue Höhe richtet sich nach der erreichten energetischen Qualität und ob ein iSFP vorliegt.

Luft-Wasser-Wärmepumpe: +15%

Für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten Münchner Eigentümer einen FKG-Zuschuss von 15% auf die förderfähigen Kosten. In Kombination mit der BEG-Grundförderung von 30% und dem Klimabonus von 20% kommen Sie so auf bis zu 65% — gedeckelt auf die Kumulierungsgrenze von 60%.

Grundwasser- und Erdwärmepumpe: +30%

Besonders großzügig fördert München Grundwasser- und Erdwärmepumpen mit einem Zuschuss von 30%. Diese Technologien sind hocheffizient, aber auch in der Anschaffung teurer. Die hohe Münchner Zusatzförderung macht sie wirtschaftlich besonders attraktiv.

Kumulierung mit der Bundesförderung BEG

Das FKG ist ausdrücklich mit der Bundesförderung (BEG) kumulierbar. Es gilt jedoch eine maximale Gesamtförderquote von 60% der förderfähigen Kosten. Liegt die Summe aus BEG und FKG über 60%, wird der FKG-Anteil entsprechend gekürzt.

MaßnahmeBEGFKGGesamt
Dachdämmung (mit iSFP)20%+20%40%
Luft-Wasser-WP + Klimabonus50%+15%60%*
Erdwärme-WP + Klimabonus55%+30%60%*

* Gedeckelt auf 60% Gesamtförderquote. Die BEG-Förderung wird voll ausgezahlt, der FKG-Anteil wird ggf. reduziert.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet München
  • Privatpersonen, Unternehmen, WEGs und gemeinnützige Organisationen
  • Das Gebäude muss im Stadtgebiet München liegen (PLZ-Bereich München)
  • Eine parallele BEG-Förderung muss beantragt oder bewilligt sein
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden

Antragstellung: So funktioniert es

  1. Lassen Sie sich von einem zugelassenen Energieberater beraten
  2. Stellen Sie parallel den BEG-Antrag beim BAFA oder der KfW
  3. Stellen Sie den FKG-Antrag bei der Stadt München — vor Maßnahmenbeginn
  4. Nach Bewilligung beider Anträge: Beauftragen Sie den Fachbetrieb
  5. Nach Abschluss: Reichen Sie Nachweise bei Stadt und BAFA ein

FKG München: Wir übernehmen die Antragstellung

Als Münchner Energieberatung kennen wir das FKG-Programm im Detail. Wir berechnen Ihre optimale Förderkombination und übernehmen die Antragstellung bei Stadt und BAFA.