Alte Fenster sind einer der größten Schwachpunkte in der Gebäudehülle. Einfach oder doppelt verglaste Fenster aus den 1970er- bis 1990er-Jahren lassen erheblich mehr Wärme entweichen als moderne Dreifachverglasung. Der Staat fördert den Fenstertausch mit bis zu 20% Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen. Wir zeigen, welche Anforderungen gelten und wie Sie die Förderung optimal nutzen.
BEG Einzelmaßnahmen: 15% Grundförderung
Der Austausch alter Fenster wird im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) als Maßnahme an der Gebäudehülle gefördert. Die Grundförderung beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt und direkt ausgezahlt.
iSFP-Bonus: +5% zusätzlich
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird der Fenstertausch als empfohlene Maßnahme daraus umgesetzt, steigt die Förderung auf 20%. Zusätzlich verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit.
U-Wert-Anforderungen für die Förderung
Damit die neuen Fenster förderfähig sind, müssen sie bestimmte U-Wert-Grenzwerte einhalten:
- Fenster (Uw): maximal 0,95 W/(m2K)
- Dachflächenfenster (Uw): maximal 1,0 W/(m2K)
- Haustüren (UD): maximal 1,3 W/(m2K)
Diese Werte werden in der Regel durch Dreifachverglasung mit einem Ug-Wert von 0,5 bis 0,7 W/(m2K) in Kombination mit gut gedämmten Rahmen erreicht. Einfache Zweifachverglasung reicht für die Förderanforderungen meist nicht aus.
Dreifachverglasung: Der neue Standard
Moderne Dreifachverglasung bietet gegenüber alter Zweifachverglasung eine um bis zu 70% bessere Wärmedämmung. Die drei Glasscheiben sind mit Edelgas (Argon oder Krypton) gefüllt und verfügen über eine Wärmeschutzbeschichtung. Neben der Energieeinsparung profitieren Sie von besserem Schallschutz und höherem Wohnkomfort — keine kalten Zugluft-Zonen mehr an den Fenstern.
Rechenbeispiel: Fenstertausch für 20.000 EUR
| Szenario | Förderquote | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP (15%) | 15% | 3.000 EUR | 17.000 EUR |
| Mit iSFP (20%) | 20% | 4.000 EUR | 16.000 EUR |
| Mit iSFP + FKG München (+15%) | 35% | 7.000 EUR | 13.000 EUR |
Warum Fenstertausch + Fassadendämmung kombinieren?
Energieberater empfehlen, den Fenstertausch mit einer Fassaden- oder Dachdämmung zu kombinieren. Der Grund: Werden hochdämmende neue Fenster in eine schlecht gedämmte Fassade eingebaut, verschiebt sich der Taupunkt. Feuchtigkeit kann sich an der Wand rund um die Fenster niederschlagen und zu Schimmelbildung führen.
Die gleichzeitige Sanierung von Fenstern und Fassade vermeidet dieses Risiko und maximiert die Energieeinsparung. Beide Maßnahmen werden separat über die BEG gefördert — bei einem iSFP stehen Ihnen pro Maßnahme jeweils bis zu 60.000 EUR förderfähige Kosten zur Verfügung.
Förderfähige Kosten beim Fenstertausch
Förderfähig sind nicht nur die Fenster selbst, sondern auch:
- Material und Einbau der neuen Fenster
- Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
- Anpassung der Fensterlaibungen und Anschlüsse
- Einbau von Rollladenkästen (wenn energetisch relevant)
- Außen- und Innenfensterbänke
- Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater
So beantragen Sie die Förderung
- Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit der Fachplanung
- Holen Sie Angebote von Fensterbau-Fachbetrieben ein
- Stellen Sie den BAFA-Antrag — vor Beauftragung des Fachbetriebs
- Optional: FKG-Antrag für Münchner Eigentümer
- Nach Bewilligung: Beauftragen Sie den Fachbetrieb
- Nach Einbau: Ihr Energieberater erstellt den Verwendungsnachweis
Fenstertausch mit maximaler Förderung
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