Ob Verkauf, Neuvermietung oder die neuen Pflichten ab Mai 2026 — ein Energieausweis ist für die meisten Immobilien Pflicht. Doch was kostet ein Energieausweis eigentlich? Die Preise variieren je nach Ausweistyp, Gebäude und Anbieter erheblich. Wir geben Ihnen einen transparenten Überblick.
Verbrauchsausweis: 50 bis 100 EUR
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist die günstigere Variante und kostet in der Regel zwischen 50 und 100 EUR. Die Erstellung erfolgt meist online anhand Ihrer Heizkostenabrechnungen — ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel nicht nötig.
Achtung: Der Verbrauchsausweis ist nicht für alle Gebäude zulässig. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Bedarfsausweis: 100 bis 500 EUR
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er berücksichtigt Bausubstanz, Dämmung, Heizungsanlage und Fenster. Die Kosten liegen zwischen 100 und 500 EUR, je nach Gebäudegröße und Aufwand.
Ab Mai 2026 wird der Bedarfsausweis in vielen Fällen zum Standard — insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und gemischten Heizungssystemen. Mehr dazu in unserem Artikel zu den neuen Energieausweis-Regeln 2026.
Online vs. vor Ort: Was ist der Unterschied?
| Online-Ausweis | Vor-Ort-Ausweis | |
|---|---|---|
| Preis | 50 - 150 EUR | 200 - 500 EUR |
| Dauer | 1 - 3 Werktage | 5 - 10 Werktage |
| Genauigkeit | Gut (anhand Ihrer Daten) | Sehr hoch (Vor-Ort-Begehung) |
| Geeignet für | Vermietung, einfache Gebäude | Verkauf, Sanierungsplanung |
Welche Faktoren beeinflussen den Preis?
- Gebäudegröße: Mehr Wohneinheiten bedeuten mehr Aufwand beim Bedarfsausweis
- Baujahr und Sanierungszustand: Ältere, unsanierte Gebäude erfordern detailliertere Analyse
- Verfügbare Unterlagen: Fehlende Baupläne oder Heizkostenabrechnungen erhöhen den Aufwand
- Anbieter: Große Preisunterschiede zwischen Online-Portalen und Vor-Ort-Beratern
- Zusatzleistungen: Modernisierungsempfehlungen, Erläuterungsgespräch, Sanierungsberatung
Wann brauchen Sie welchen Ausweis?
- Verbrauchsausweis: Zulässig für Gebäude ab Baujahr 1978, Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder energetisch sanierte Altbauten
- Bedarfsausweis: Pflicht für unsanierte Gebäude vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten, ab 2026 auch für viele weitere Gebäudetypen
- Neubau: Immer Bedarfsausweis (noch keine Verbrauchsdaten vorhanden)
Tipp: Energieausweis mit Sanierungsfahrplan kombinieren
Wenn Sie ohnehin einen Bedarfsausweis benötigen, lohnt sich oft der Schritt zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Damit erhalten Sie nicht nur den Ausweis, sondern auch einen konkreten Modernisierungsplan und sichern sich 5% mehr Förderung bei allen BEG-Einzelmaßnahmen. Der iSFP selbst wird mit bis zu 80% gefördert.
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