Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Das bringt grundlegende Änderungen für alle Energieausweise in Deutschland. Hier erfahren Sie, was sich ändert und was Sie als Eigentümer, Vermieter oder Käufer jetzt tun sollten.
Die neue Effizienzskala: A bis G statt A+ bis H
Die bisherige deutsche Skala von A+ bis H wird durch eine einheitliche europäische Skala von A bis G ersetzt. Klasse A ist künftig Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Die energetisch schlechtesten 15% des Gebäudebestands landen in Klasse G. Alle übrigen Gebäude werden auf die Klassen B bis F verteilt.
Erweiterte Pflichten: Wer braucht einen Energieausweis?
Die Pflicht zur Vorlage wird deutlich ausgeweitet:
- Verkauf und Neuvermietung — wie bisher
- Mietvertragsverlängerung — neu: auch Bestandsmieter erhalten Einsicht
- Größere Sanierungen — wenn mehr als 25% der Gebäudehülle erneuert werden
- Öffentliche Gebäude — verschärfte Aushangpflicht
Bedarfsausweis wird Standard
Ab Mai 2026 wird der Bedarfsausweis in vielen Fällen zum Standard — insbesondere bei größeren Mehrparteienhäusern, Gebäuden mit Leerstand oder gemischten Heizungssystemen wie Gas-Etagenheizungen. Der Verbrauchsausweis bleibt für bestimmte Gebäude weiterhin zulässig.
Bußgelder: Bis zu 10.000 Euro
Wer bei Verkauf oder Neuvermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das gilt auch für fehlende oder unvollständige Angaben in Immobilienanzeigen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr bestehender Energieausweis noch gültig ist (10 Jahre Gültigkeit)
- Planen Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis nach der neuen Skala
- Nutzen Sie die Gelegenheit für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — damit sichern Sie sich 5% mehr Förderung
- Lassen Sie sich von einem zertifizierten Energieberater beraten
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