Über das Dach gehen bis zu 30% der Heizwärme verloren — eine gute Dachdämmung ist daher eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss. Wir erklären, welche Anforderungen gelten und wie Sie die Förderung beantragen.
BEG Einzelmaßnahmen: 15% Grundförderung
Die Dachdämmung wird als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) gefördert. Die Grundförderung beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Die Förderung wird beim BAFA beantragt und als Zuschuss ausgezahlt.
iSFP-Bonus: +5% zusätzlich
Wird die Dachdämmung als Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5%. Die Gesamtförderung steigt damit auf 20%. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten
- Ohne iSFP: maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
- Mit iSFP: maximal 60.000 EUR pro Wohneinheit
Förderfähig sind alle Kosten, die direkt mit der Dämmmaßnahme zusammenhängen: Material, Einbau, notwendige Nebenarbeiten (z.B. Gerüst, Dampfbremse, neue Dacheindeckung bei Aufsparrendämmung) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater.
Rechenbeispiel: Dachdämmung für 25.000 EUR
| Szenario | Förderquote | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP (15%) | 15% | 3.750 EUR | 21.250 EUR |
| Mit iSFP (20%) | 20% | 5.000 EUR | 20.000 EUR |
| Mit iSFP + FKG München (+20%) | 40% | 10.000 EUR | 15.000 EUR |
Arten der Dachdämmung
- Aufsparrendämmung: Beste Wirkung, da lückenlose Dämmhülle. Sinnvoll bei Neueindeckung des Dachs. Höhere Kosten, aber optimale Ergebnisse.
- Zwischensparrendämmung: Häufigste Methode bei nachträglicher Dämmung. Dämmstoff wird zwischen die Sparren geklemmt. Kostengünstig und effektiv.
- Untersparrendämmung: Ergänzung zur Zwischensparrendämmung. Reduziert Wärmebrücken an den Sparren. Verringert jedoch die Raumhöhe leicht.
- Geschossdeckendämmung: Günstigste Variante, wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt wird. Dämmung wird auf der obersten Geschossdecke verlegt.
U-Wert-Anforderungen für die Förderung
Um die BEG-Förderung zu erhalten, muss die Dachdämmung bestimmte U-Wert-Anforderungen erfüllen:
- Steildach: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)
- Flachdach: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)
- Oberste Geschossdecke: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)
Diese Werte werden durch eine ausreichende Dämmstoffdicke erreicht — in der Regel mindestens 18 bis 24 cm, je nach Dämmmaterial. Ein Energieberater berechnet den optimalen Aufbau für Ihr Gebäude.
So beantragen Sie die Förderung
- Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit der Fachplanung
- Holen Sie Handwerkerangebote ein
- Stellen Sie den BAFA-Antrag — vor Beauftragung des Handwerkers
- Optional: Stellen Sie den FKG-Antrag (nur in München)
- Nach Bewilligung: Beauftragen Sie den Fachbetrieb
- Nach Abschluss: Ihr Energieberater erstellt den Verwendungsnachweis
Dachdämmung planen und Förderung sichern
Wir erstellen die Fachplanung für Ihre Dachdämmung, berechnen den optimalen U-Wert und übernehmen die komplette Förderantragstellung bei BAFA und FKG München.