Über das Dach gehen bis zu 30% der Heizwärme verloren — eine gute Dachdämmung ist daher eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss. Wir erklären, welche Anforderungen gelten und wie Sie die Förderung beantragen.

BEG Einzelmaßnahmen: 15% Grundförderung

Die Dachdämmung wird als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) gefördert. Die Grundförderung beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Die Förderung wird beim BAFA beantragt und als Zuschuss ausgezahlt.

iSFP-Bonus: +5% zusätzlich

Wird die Dachdämmung als Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5%. Die Gesamtförderung steigt damit auf 20%. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten

  • Ohne iSFP: maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • Mit iSFP: maximal 60.000 EUR pro Wohneinheit

Förderfähig sind alle Kosten, die direkt mit der Dämmmaßnahme zusammenhängen: Material, Einbau, notwendige Nebenarbeiten (z.B. Gerüst, Dampfbremse, neue Dacheindeckung bei Aufsparrendämmung) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater.

Rechenbeispiel: Dachdämmung für 25.000 EUR

SzenarioFörderquoteZuschussEigenanteil
Ohne iSFP (15%)15%3.750 EUR21.250 EUR
Mit iSFP (20%)20%5.000 EUR20.000 EUR
Mit iSFP + FKG München (+20%)40%10.000 EUR15.000 EUR

Arten der Dachdämmung

  • Aufsparrendämmung: Beste Wirkung, da lückenlose Dämmhülle. Sinnvoll bei Neueindeckung des Dachs. Höhere Kosten, aber optimale Ergebnisse.
  • Zwischensparrendämmung: Häufigste Methode bei nachträglicher Dämmung. Dämmstoff wird zwischen die Sparren geklemmt. Kostengünstig und effektiv.
  • Untersparrendämmung: Ergänzung zur Zwischensparrendämmung. Reduziert Wärmebrücken an den Sparren. Verringert jedoch die Raumhöhe leicht.
  • Geschossdeckendämmung: Günstigste Variante, wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt wird. Dämmung wird auf der obersten Geschossdecke verlegt.

U-Wert-Anforderungen für die Förderung

Um die BEG-Förderung zu erhalten, muss die Dachdämmung bestimmte U-Wert-Anforderungen erfüllen:

  • Steildach: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)
  • Flachdach: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)
  • Oberste Geschossdecke: U-Wert maximal 0,14 W/(m2K)

Diese Werte werden durch eine ausreichende Dämmstoffdicke erreicht — in der Regel mindestens 18 bis 24 cm, je nach Dämmmaterial. Ein Energieberater berechnet den optimalen Aufbau für Ihr Gebäude.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit der Fachplanung
  2. Holen Sie Handwerkerangebote ein
  3. Stellen Sie den BAFA-Antrag — vor Beauftragung des Handwerkers
  4. Optional: Stellen Sie den FKG-Antrag (nur in München)
  5. Nach Bewilligung: Beauftragen Sie den Fachbetrieb
  6. Nach Abschluss: Ihr Energieberater erstellt den Verwendungsnachweis

Dachdämmung planen und Förderung sichern

Wir erstellen die Fachplanung für Ihre Dachdämmung, berechnen den optimalen U-Wert und übernehmen die komplette Förderantragstellung bei BAFA und FKG München.